Städtische Nachricht

Zwei Impfaktionen im Landkreis Lörrach


Geimpft wird jeweils von 9 bis 17 Uhr, solange der Impfstoff ausreicht. Es wird ausschließlich der Impfstoff von BioNTech verabreicht.

Möglich sind Erst- und Zweitimpfungen ab 12 Jahren sowie Auffrischungsimpfungen, so genannte „Booster-Impfungen“, vor allem für Personen ab 70 Jahren, deren Zweitimpfung bereits sechs Monate zurückliegt (STIKO-Empfehlung). Ebenfalls können gemäß STIKO-Empfehlung Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten, die mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnsen vor mindestens vier Wochen geimpft wurden.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Benötigt wird nur ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Führerschein), wenn möglich der Impfausweis und die Krankenkassenkarte. Bei Auffrischungsimpfungen muss der Nachweis der Erst- und Zweitimpfung mitgebracht werden. Personen unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden.

Bei großer Nachfrage ist mit Wartezeiten zu rechnen. Für einen zügigen Ablauf wird gebeten nach Möglichkeit das Aufklärungsmerkblatt und den Anamnese- und Einwilligungsbogen bereits vorausgefüllt mitzubringen.

Der Impftermin für die zweite Impfung wird den Personen vor Ort bekannt gegeben.