Städtische Nachricht

Corona-Warnstufe


Diese müssen in vielen Bereichen - insbesondere in Innenräumen - ab sofort einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen. Davon betroffen sind unter anderem auch städtische Einrichtungen.

2G plus Maske

Für den Besuch von Veranstaltungen des städtischen Kulturamtes gilt bereits seit Mitte Oktober die 2G-Regel. Dies bedeutet, dass nur genesene oder geimpfte Personen an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. An diesem Modell will die Stadt auch in der Warnstufe festhalten, allerdings entfallen bis auf weiteres die Erleichterungen. Ab sofort gilt auch hier wieder die strikte Einhaltung des Abstandgebotes sowie die Maskenpflicht. Da man in den vergangenen Wochen die Beschränkung der Besucherzahl nur sehr behutsam gelockert habe, gäbe es mit der Anzahl der verkauften Karten keine Probleme, erläutert Kulturamtsleiter Dario Rago.

Click und Collect für Medien

Anders als bei den Veranstaltungen gilt für den Besuch von Ausstellungen oder den Besuch der Stadtbibliothek die 3G-Regelung. Hier müssen nun nicht- genesene und ungeimpfte Personen ab sofort einen PCR-Test vorlegen. Weiterhin gilt aber, dass Personen, die lediglich Medien abholen oder zurückgeben möchten, keinen 3G-Nachweis benötigen.

In diesem Zusammenhang weist das Team der Stadtbibliothek auf seinen Bestell- und Abholservice hin, bei dem sich Kunden bis zu fünf Medien zusammenstellen lassen können. Bestellt werden können die Medien telefonisch unter der Rufnummer 07623 / 95 500 - zu den Öffnungszeiten der Bibliothek - oder per Mail (stadtbibliothek(at)rheinfelden-baden.de).

„Die Kunden nennen uns ihre Ausleihwünsche mit Angabe von Autor, Titel und Mediengruppe und wir richten die Medien“, erläutert die Leiterin der Stadtbibliothek, Andrea Strecker, das Vorgehen. Eine gute Übersicht über das Angebot bietet der Online-Katalog auf der Homepage www.stadtbibliothek-rheinfelden.de. Mit einem Klick kann hier auch bereits überprüft werden, ob das gewünschte Buch verfügbar ist.

Die Kunden erhalten dann eine Nachricht, wann die gewünschten Medien abgeholt werden können. Sie müssen zur Abholung nur ihre Bibliothekskarte und eine Tasche für die Medien mitbringen sowie einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Hallenbad

Auch für den Besuch des Hallenbads gilt in der Warnstufe für Ungeimpfte und Nicht-Genesene die PCR-Testpflicht. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung ausdrücklich auf die in der Corona-Verordnung des Landes genannten Ausnahmen hin.

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht sind laut der Corona-Verordnung des Landes Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Schwangere und Stillende. Bei diesen Personengruppen reicht auch in der Warnstufe ein negativer Antigen-Schnelltest. Darüber hinaus müssen Schülerinnen und Schüler auch in der Warnstufe keinen Testnachweis vorlegen. Hier reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.