Städtische Nachricht

Hallenbad öffnet am 2. Oktober


3G-Regelung

Entsprechend den Corona-Bestimmungen gelten bei einem Besuch des Hallenbads aktuell die 3G-Regeln. Schwimmfreunde benötigen daher einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test, einen Impf- oder einen Genesenennachweis.

Die Stadtverwaltung erinnert in diesem Zusammenhang an die Regelung für Kinder und Jugendliche. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre benötigen keinen Nachweis, sofern sie symptomfrei sind. Ab 16 Jahren muss ein entsprechender Schulausweis oder ein Nachweis entsprechend der 3G-Regelung für den Besuch vorgelegt werden.

Kontaktformular oder Luca-App

Darüber hinaus muss beim Einlass ein Kontaktformular ausgefüllt werden, das bereits vorab auf der städtischen Homepage heruntergeladen werden kann. Alternativ können sich die Gäste auch über die Luca-App vor Ort registrieren. Eine Anmeldung im Vorfeld wie in der Freibadsaison ist nicht erforderlich.

Hygienekonzept

Neben dem allgemein gültigen Abstandsgebot, muss mit Ausnahme des Schwimmbereiches ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Zusätzlich zur „normalen Reinigung“ findet eine bedarfsabhängige Zusatzreinigung und Desinfektion statt. Das umfassende Hygiene- und Sicherheitskonzept finden Interessierte zum Nachlesen auf der städtischen Homepage.

Weiterhin weist das Bäderteam darauf hin, dass es in diesem Jahr neu auch Saisonkarten für das Hallenbad gibt.

Unter der Woche steht das Hallenbad vorrangig Schulen und Vereinen zur Verfügung. Die vom Bäderteam angebotenen Schwimmkurse sowie Aquafitness laufen zudem auch im Hallenbad weiter.