Städtische Nachricht

Corona-Update: Bund und Länder beschließen Änderungen


Kostenpflichtige Tests ab Oktober

Nach dem Beschluss sollen Corona-Tests für alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 11. Oktober kostenpflichtig werden. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt.

Drei-G-Regel

Weiterhin haben Bund und Länder die sogenannte Drei-G-Regel beschlossen. Ungeimpfte müssen danach ab spätestens 23. August für Veranstaltungen und bestimmte Räumlichkeiten wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime, Fitnessstudios, Hotels sowie die Innengastronomie und körpernahe Dienstleistungen, einen negativen Corona-Test vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Die Länder können diese Regel ganz oder teilweise bei stabil niedrigem Infektionsgeschehen aussetzen.

Maskenpflicht

Zudem haben sich die Bundeskanzlerin und die Länderchefs darauf geeinigt, dass der Basis-Schutz mit Abstand, Hygiene und Maskenpflicht bestehen bleiben soll. Daher müssen weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen medizinische Schutzmasken (OP oder FFP2) getragen werden. Die Regelung soll regelmäßig überprüft werden.

Sieben-Tage-Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz soll künftig nicht mehr der alleinige Maßstab sein, wenn es um die Festlegung von Corona-Maßnahmen geht. Hinzu kommen sollen Parameter wie die Impfquote, die Auslastung der Krankenhäuser und die Zahl der Intensivpatienten.