Städtische Nachricht

Inzidenzstufe 2

Landkreis Lörrach informiert

Damit werden einige Lockerungen zurückgenommen:

  • So dürfen sich nur noch 15 Personen aus bis zu vier Haushalten treffen (wobei Kinder unter 14 Jahren aus diesen Haushalten nicht mitzählen, ebenso wie bis zu fünf weitere Kinder unter 14 Jahren).
  • Bei privaten Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten oder Geburtstage) sind innen wie außen maximal 200 Personen zugelassen. In geschlossen Räumen müssen die Personen nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
  • Öffentliche Veranstaltungen (z.B. Theater, Flohmarkt etc.) dürfen im Freien mit maximal 750 Personen stattfinden. Ab 200 Personen gilt Maskenpflicht ab 6 Jahren. In geschlossenen Räumen sind öffentliche Veranstaltungen auf 250 Personen begrenzt.
  • Keine Änderungen gibt es beispielsweise bei Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Schwimmbäder), Kultureinrichtungen (zum Beispiel Bibliotheken, Museen), in der Gastronomie, im Einzelhandel und bei körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Nagelstudio), Beherbergung

Sollten die Inzidenzzahlen fünf Tage in Folge über dem Schwellenwert von 35 liegen, treten Verschärfungen der Inzidenzstufe 3 in Kraft. Für eine Rückkehr in Inzidenzstufe 1 muss der Inzidenzwert dagegen fünf Tagen in Folge unter 10 liegen. Ausschlaggebend sind jeweils die gemeldeten Inzidenzwerte des Landesgesundheitsamts.