Städtische Nachricht

Kitagebühren

Sozialausschuss 12. Juli

Neue Modelle

Zwischenzeitlich konnte sich der Kita-Gesamtelternbeirat gründen und die Verwaltung die verschiedenen Wünsche der Fraktionen differenzierter berücksichtigen. In den nun vorgestellten Gebührenmodellen bleibt der „Geschwisterbonus“, unabhänging davon ob für ein Geschwisterkind tatsächlich Betreuungskosten anfallen, bestehen. Dies sei ein klarer Wunsch aus den Fraktionen gewesen, erläuterte Bürgermeisterin Diana Stöcker.

Unterschiede

Die überarbeiteten Modelle unterscheiden sich in erster Linie darin, ob ein oder zwei neue Einkommensstufen eingeführt werden, in der Höhe der Beitragssteigerung für Jahreseinkommen über den neuen Stufen sowie in der Gebührenerhöhung für alle anderen Einkommensstufen.

Tendenz

Auch wenn die endgültige Entscheidung erst im Gemeinderat am 22. Juli getroffen wird, zeichnete sich im Sozialausschuss eine Mehrheit für das folgende Modell (Sitzungsunterlagen 3b) ab: Einführung einer neuen Einkommensstufe von 61.000 Euro mit einer Beitragssteigerung von 20 Prozent im ersten Jahr für alle Eltern mit einem Jahreseinkommen über dieser Schwelle. Für alle übrigen Jahreseinkommen sollen die Gebühren im ersten Jahr um acht, in den Folgejahren um sechs Prozent steigen. Der gewünschte Deckungsbeitrag von 20 Prozent könnte so, nach den Berechnungen des Fachamtes, im Jahr 2026 erreicht werden. Die Idee der SPD eine weitere Einkommensgrenze einzuführen, fand wenig Anklang.

Dem Wunsch des Kita-Gesamtelternbeirates, der in der Sitzung von der Vorsitzenden Dr. Elisabeth Petersen vorgetragen wurde, die Gebührenerhöhtung zunächst auf ein Jahr zu beschränken und dann anhand der konkreten Zahlen – wieviele Haushalte entfallen auf die jeweiligen Einkommensstufen, wieviele Familien nutzen den Geschwisterbonus – neu zu berechnen, wurde von den Ausschussmitgliedern abgelehnt. Der Verwaltungsaufwand für eine jährliche Neuberechnung sei viel zu hoch. Ausdrücklich gelobt wurde vom Kita-Gesamtelternbeirat die Beibehaltung des Geschwisterbonus.

Betreuungsumfang

Im Hinblick auf die ebenfalls zur Diskussion stehende Verkürzung der Betreuungszeiten von 50 Wochenstunden auf 45 plädierten die Elternvertreter für temporäre Einschränkungen, wenn es personalbedingt keine anderen Möglichkeiten gäbe.

Die zuständige Abteilungsleiterin Simone Fuchs sowie die Kitaleitungen machten aber deutlich, dass an der Reduzierung kein Weg vorbeiführe. Sie sei schon heute in den Einrichtungen oft Realität und eine wichtige Maßnahme, um ein qualitätvolles Angebot sicherzustellen.

Die Ausführungen machten deutlich, wie sehr alle Kommunen in dem Bereich der Kinderbetreuung mit Personalmangel zu kämpfen haben. Dieser Sichtweise schlossen sich die Mitglieder des Sozialausschusses an und stimmten dem Vorschlag zur Reduzierung einstimmig zu.

Entscheidung

Der Gemeinderat hat nun am 22. Juli das letzte Wort über die Ausgestaltung der Gebührenerhöhung und ob er der Empfehlung des Sozialausschusses zur Reduzierung des Betreuungsumfanges folgt. Geplant ist, dass die Gebührenerhöhung ab 1.1.2022 umgesetzt werden soll, auch wenn die Elternbeiträge grundsätzlich vom Kalender- auf das Kita-Jahr umgestellt werden.  „In diesem Jahr können wir die entsprechende Lücke zwischen September und Januar über Mehrzuweisungen vom Land ausgleichen“, erklärte Bürgermeisterin Diana Stöcker.