Städtische Nachricht

Steffenhäuser

Gemeinderat 24. Juni

Karl-Fürstenberg-Straße 3 + 5

Die Änderung des Bebauungsplanes, der aus dem Jahr 1967 stammt, soll einerseits den Neubau eines Geschäfts- und Wohnhauses an der Stelle der Häuser Nummer 3 und 5 in der Karl-Fürstenberg-Straße ermöglichen, andererseits – auf ausdrücklichen Wunsch des Gemeinderates – durch möglichst weitreichende Festsetzungen das Ensemble der Steffen-Häuser am Oberrheinplatz schützen.

Kompromiss

Ähnlich wie bereits im Bau- und Umweltausschuss zeigte sich die Mehrheit der Räte mit dem gefundenen Kompromiss – einerseits die Innenstadt zu beleben und neuen Wohnraum zu schaffen und andererseits das historische Stadtbild zu schützen – zufrieden. Sie seien zuversichtlich, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes - beispielsweise hinsichtlich der Dachform, der Art der Ziegel, der Fenster oder Gauben - ausreichend seien, um bei einem möglichen Abriss eines der Steffenhäuser, den Charakter der Bebauung dennoch zu erhalten.

Mit diesem mehrheitlichen Votum geht der Entwurf nun in die Offenlage. Eine Grundsatzentscheidung fällt erst nach der Offenlage.