Städtische Nachricht

Corona-Verordnung eröffnet Spielräume


So wurde beispielsweise sowohl bei Inzidenzen unter 10 als auch zwischen 10 bis 35 die Beschränkung der Personenzahl für Freizeit- und Kultureinrichtungen aufgehoben. Allerdings seien, wie die Verwaltung betont, weiterhin die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie die Erfassung der Besucherdaten erforderlich.

Freibad

Auch wenn gemäß der Corona-Verordnung des Landes die Beschränkung der Besucherzahl per se aufgehoben wurde, wird die Zahl von Menschen, die sich zur selben Zeit im Wasser aufhalten dürfen, weiterhin über eine bestimmte Quadratmeterzahl pro Person gesteuert und auch auf den Liegewiesen gilt das Abstandsgebot. Dies bedeutet, dass zwar rein theoretisch mehr Menschen ins Freibad dürften, aber die Anzahl der Personen in den jeweiligen Becken weiterhin begrenzt bleibt. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung an der maximalen Besucherobergrenze von 1.500 Badegästen pro Tag fest. „Nur so können wir lange Warteschlagen vor den Becken vermeiden“, betont Bäderbetriebsleiter Daniel Klein.

Das bedeutet, dass ein Besuch des Freibads auch weiterhin nur mit vorheriger Reservierung über das Onlinereservierungssystem möglich ist. Dies dient einerseits der Steuerung der Besucherzahlen sowie andererseits der vorgeschriebenen Erfassung der persönlichen Daten. Freiräume ergeben sich durch die neue Verordnung aber im Hinblick auf die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschen im Innenbereich. Diese sind ab sofort wieder geöffnet. Um auch hier den erforderlichen Abstand gewährleisten zu können, ist nur jede zweite Dusche und nur jede dritte Umkleide geöffnet.

Stadtbibliothek

Auch für die Stadtbibliothek entfällt ab sofort die Beschränkung der Besucherzahl. Daher kann das Team auf eine Begrenzung der Kunden durch die Anzahl der Körbe verzichten. Weiterhin gelten aber die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie eine Maskenpflicht für den gesamten Besuch der Bibliothek. Auch die Besucherdaten müssen nach wie vor erfasst werden.

Kulturveranstaltungen

Kulturamtsleiter Dario Rago freut sich über die neuen Erleichterungen bei der Durchführung von Veranstaltungen und hofft damit generell auf eine Belebung des kulturellen Lebens – drinnen und draußen. „Wir haben aktuell nur Veranstaltungen im Innenbereich – meist im Bürgersaal - geplant und werden diese unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln durchführen“, erklärt Dario Rago. Das heißt, die maximale Personenzahl ergibt sich durch die Einhaltung der Abstandsregel. Für die Besucher hat diese „Durchführungsvariante“ den großen Vorteil, dass kein „3 G –Nachweis“ benötigt wird. „Hierzu haben wir schon die ersten positiven Rückmeldungen erhalten“, berichtet der Kulturamtsleiter.

Rathaus | Ortsverwaltungen

Da das Rathaus, das Bürgerbüro und auch die Ortsverwaltungen bereits vor einigen Tagen ihre Türen für den Publikumsverkehr geöffnet haben, ergeben sich für diese Einrichtungen keine Änderungen. Ab Anfang Juli können über die städtische Homepage darüber hinaus für die am häufigsten nachgefragten Dienstleistungen auch Online-Termine gebucht werden. Damit kommt die Verwaltung einem Wunsch der Bevölkerung aus den vergangenen Wochen nach, wo ein Besuch des Rathauses nur mit Termin möglich war. Dieser „Terminservice“ wurde von vielen Menschen sehr geschätzt.

Jugendhaus

Auch im Bereich der Jugendarbeit eröffnen die neue Corona-Verordnung des Landes und die niedrigen Inzidenzzahlen im Landkreis Lörrach neue Perspektiven. Das Team des Jugendreferats sitzt aktuell über den Planungen, wie die neuen Freiheiten unter Einhaltung aller „Sicherheitsaspekte“, genutzt und umgesetzt werden können. Geplant ist ein „Re-Start“ in der kommenden Woche. Über die jeweiligen Einzelheiten wird das Jugendreferat noch informieren.