Städtische Nachricht

Angepasster Corona-Stufenplan


Für den Landkreis Lörrach ist von Bedeutung, dass der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung nun bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen möglich ist, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss. Der "Eintritt" in die entsprechende Öffnungsstufe muss vom Gesundheitsamt veröffentlicht werden.

Weitere grundlegende Änderungen:
👉Die Öffnungsstufen 1 bis 3 werden um bestimmte Angebote, Einrichtungen und Veranstaltungen erweitert.
👉Die Öffnungsstufe Kreisinzidenz < 50 wird mit der Öffnungsstufe 3 verbunden. Damit treten die Lockerungen der Öffnungsstufe 3 nicht nur nach dem Durchlaufen der Öffnungsstufen 1 und 2 ein, sondern bereits dann, wenn eine Kreisinzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tage unterschritten wurde.
👉Außerdem wird eine weitere Öffnungsstufe bei einer Kreisinzidenz < 35 mit weiteren Lockerungen eingeführt. Ab einer stabilen Kreisinzidenz < 35 entfällt zum Beispiel die Testpflicht für Angebote, Einrichtungen und Veranstaltungen im Freien.
👉In allen Öffnungsstufen wird die Testfrequenz für Schüler gelockert: Als tagesaktueller Test gilt auch ein vor höchstens 60 Stunden durchgeführter Schultest.

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