Städtische Nachricht

Sozialausschuss berät Kitagebühren

Sozialausschuss 10. Mai

Anhand weiterer Berechnungen zeigten sie auf, wie sich Einnahmesituation und Belastung der verschiedenen Einkommensgruppen verändern, wenn an den verschiedenen Stellschrauben gedreht wird.

Vertagung

Nach einer intensiven Diskussion einigte sich das Gremium einstimmig darauf, „noch eine Runde zu drehen“ und das Thema erneut im Juli zu beraten. Eine Beschlussfassung soll noch vor der Sommerpause im Gemeinderat erfolgen. Bis zur nächsten Beratung sollen weitere Alternativmodelle gerechnet werden und eine Umfrage bei den Eltern soll aufzeigen, für wie viele Eltern eine 50 Stunden-Betreuung essentiell ist.

Doppelte Sozialstaffelung

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes verdeutlichte Bürgermeisterin Diana Stöcker, dass eine Anpassung der Kita-Gebühren in Rheinfelden in einem regelmäßigen Turnus von drei Jahren erfolgt. Aufgrund der Corona-Pandemie habe die Stadt 2020 darauf verzichtet und eine „Nullrunde eingelegt“. Angesichts der Diskrepanz zwischen dem Deckungsgrad von 16 Prozent in Rheinfelden und der Empfehlung der Kirchen sowie des Städte- und Gemeindetages, dass die Elternbeiträge 20 Prozent der Betriebskosten decken sollen, erhielt die Verwaltung im Zuge der Haushaltsberatungen den Auftrag, mit der nächsten Anpassung - innerhalb von drei Jahren - diese „20 Prozent-Marke“ zu erreichen.
Vergleich mit Landesempfehlung
Im Gegensatz zur Vorgabe des Landes, das nur die Anzahl der Kinder in einem Haushalt berücksichtigt, sollte dabei aber an der doppelten Sozialstaffelung, die eine Beitragsermäßigung sowohl aufgrund der Kinderanzahl als auch aufgrund des Einkommens ermöglicht, festgehalten werden. Gerade letzteres ist in Augen der Verwaltung ein wichtiger Gradmesser für den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Verwaltungsvorschlag

„Das Ergebnis dieses Prüfauftrages kennen Sie“, so Bürgermeisterin Diana Stöcker. Der Vorschlag der Verwaltung sieht eine neue Einkommensgrenze (Einkommen über 61.000 Euro) vor sowie die ausschließliche Berücksichtigung von Kindern eines Haushaltes, für die auch tatsächlich Betreuungskosten anfallen. Für letzteres gilt eine dreijährige Übergangsfrist, um den Übergang abzufedern. Bei der „Kinderfrage“ habe man sich am Beispiel anderer Kommunen in der Region, wie zum Beispiel Lörrach oder Weil am Rhein, orientiert, so Simone Fuchs.

Vergleich mit Landesempfehlung

Eine Gegenüberstellung des Verwaltungsvorschlags mit der Empfehlung des Landes (ohne Berücksichtigung des Bruttojahreseinkommens) macht deutlich, dass in Rheinfelden Familien mit einem entsprechenden Einkommen unter 51.000 Euro geringere Gebühren bezahlen müssen, über 51. 000 Euro liegen die Gebühren im Bereich der Landesempfehlung und nur Familien mit einem Bruttojahreseinkommen über 61.000 Euro werden höher belastet.

Alternativmodelle

Auf Wunsch der Fraktionen wurden in der Sitzung noch weitere Berechnungsmodelle vorgestellt, die zeigen, wie sich die Einnahmesituation und die Belastung der jeweiligen Einkommensstufen bei Veränderung bestimmter Parameter verändern. So führt beispielsweise eine Berücksichtigung aller Kinder in einem Haushalt unter 18 Jahre ohne eine entsprechenden Gebührenanpassung zu einem Haushaltsdefizit von rund 5.500 Euro in diesem Jahr, im Jahr 2022 von rund 43.000 Euro und im Jahr 2023 von rund 180.000 Euro.

Würde man die Gebühren entsprechend anpassen, um das Ziel von 20 Prozent zu erreichen, dann würden vor allem die niedrigeren Einkommen stärker belastet als im aktuellen Verwaltungsvorschlag. Dreht man dagegen an den Einkommensgrenzen und beschränkt die Beitragsermäßigung auf Einkommen unter 41.000 Euro Bruttojahreseinkommen, dann würden Familien mit einem Einkommen bis 51.000 Euro teilweise im ersten Jahr eine 41prozentige Beitragserhöhung erfahren.

Betreuungsumfang

Im Hinblick auf die ebenfalls im Vorfeld kontrovers diskutierte Reduzierung des Betreuungsumfangs in der Ganztagesbetreuung von 50 Wochenstunden auf 45 Wochenstunden machten Bürgermeisterin Stöcker und Simone Fuchs deutlich, dass dies ein klarer Wunsch aller Träger sei und die 50 Stunden in der Realität schon heute in kaum einer Einrichtung aufgrund der personellen Situation angeboten werden können. Wortmeldungen von Verantwortlichen der kirchlichen Einrichtungen machten im weiteren Verlauf der Diskussion deutlich, dass man nicht nur die Bedürfnisse der Eltern im Blick haben dürfe, sondern auch die Bedürfnisse der Erzieherinnen. Schon jetzt sei eine Abwanderung zu reinen VÖ-Einrichtungen und damit zu verträglichen Wochenarbeitszeiten zu beobachten.

Elternstimmen

Bevor die Fraktionen in die Diskussion einstiegen, erhielten zwei Elternvertreter die Möglichkeit, ihre Sicht stellvertretend für die Elternschaft kurz darzustellen. Dabei wurde deutlich, dass ein Teil der Eltern durchaus Verständnis für die Maßnahmen der Verwaltung hat, ein anderer Teil das Modell aber ablehnt und als sozialunverträglich kritisiert. Die von der Verwaltung initiierte Idee eines Gesamtelternbeirates wird von allen Beteiligten positiv gesehen. Hierzu soll es bald eine „Gründungsveranstaltung“ geben.

Reaktionen der Fraktionen

Dr. Eveline Klein bekräftigte die Ablehnung der SPD im Hinblick auf die geplante Anpassung bei der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder. Dies sei in ihren Augen familienunfreundlich und das Modell verdiene nicht mehr den Namen „doppelte Sozialstaffelung“. Sie stellte im Namen der SPD den Antrag auf Vertagung und regte weitere Berechnungsmodelle – nach Möglichkeit unter Einbezug der Elternvertreter – an. „Das jetzt vorliegende Modell ist noch nicht der Weisheit letzter Schluss“, so Klein.

Inge Thoma von der CDU zeigte Verständnis für die Reaktionen der Eltern, verwies gleichzeitig aber auch auf die Lücke beim Deckungsbeitrag. Gerade im Hinblick auf den notwendigen weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes, könne die Stadt diese Lücke nicht auf Dauer finanzieren. Sie brachte die Möglichkeit einer längeren Übergansfrist ins Spiel, um die Gebühren moderater anzupassen.

Rita Rübsam von den Freien Wählern machte in ihrem Statement deutlich, dass es nie einen geeigneten Zeitpunkt für Gebührenerhöhungen gebe und dass Erhöhungen nie auf Gegenliebe stoßen. Angesichts der Beibehaltung der doppelten Sozialstaffelung sowie der Übergangsfrist von drei Jahren könnten die Freien Wähler das Verwaltungsmodell aber mittragen.

Auch Annette Lohmann von den Grünen erinnerte an die finanzielle Lage der Stadt und an den geplanten Ausbau. Für eine abschießende Beschlussfassung müsse man aber in der Fraktion noch einmal beraten.

Vertagung

Aufgrund der kurzfristig neu vorgelegten Berechnungsmodelle und des weiteren Beratungsbedarfs, verzichtete der Sozialausschuss auf eine Beschlussempfehlung. Vielmehr einigte man sich darauf, das Thema zu vertagen. Auf Drängen der Freien Wähler und der CDU wurde aber ein verbindlicher Zeitplan festgelegt, so dass eine Beschlussfassung im Gemeinderat noch vor der Sommerpause im Juli erfolgen kann und soll. Bis zur nächsten Beratung im Juli soll die Verwaltung weitere Alternativen prüfen und bei den Eltern eine Abfrage machen, wie viele Familien eine 50 Stunden-Betreuung aus beruflichen Gründen dringend benötigen. Diesem Wunsch will die Verwaltung gerne nachkommen. „Wir werden ihnen die Ergebnisse einer solchen Umfrage gerne zur Verfügung stellen“, erklärte Bürgermeisterin Diana Stöcker.