Städtische Nachricht

Kitagebühren


Bei der nun „überfälligen“ Anpassung wurde die Stadt im Zuge der Haushaltsberatungen vom Gemeinderat beauftragt, sich bei der Neukalkulation an den Empfehlungen des Gemeinde- und Städtetages sowie der Kirchen zu orientieren.

Das bedeutet, dass die Elternbeiträge 20 Prozent der Betriebskosten decken sollten. Dieses Ziel will die Stadt nun durch eine schrittweise Anpassung in den kommenden drei Jahren erreichen. Dabei soll an dem System der „doppelten Sozialstaffelung“ – dieses ermöglicht Ermäßigungen sowohl aufgrund des Einkommens als auch der Kinderzahl - festgehalten werden.

Nach einem ersten Informationsaustausch mit den verschiedenen Trägern und den Elternbeiräten werden im Mai die Gremien über das neue Beitragssystem beraten. Die Anpassung könnte ab September für das Kita-Jahr 2021/2022 erfolgen.

Deckungsgrad

Wie Bürgermeisterin Diana Stöcker und die zuständige Abteilungsleiterin für frühkindliche Bildung und Betreuung, Simone Fuchs, in einem Pressegespräch erläuterten, habe sich das Fachamt viele Gedanken darüber gemacht, wie eine solche Anpassung am sozialverträglichsten gestaltet werden könne. Bislang erreichen die Elternbeiträge nur einen Deckungsgrad von 16 Prozent. Das vor einigen Jahren selbst gesteckte Ziel von 18 Prozent habe man aufgrund des stetigen Ausbaus der Betreuungsangebote und den damit verbundenen Kosten nie erreicht.

Einkommen | Kinderzahl

Nach vielen Überlegungen und Berechnungen will das Fachamt den Gemeinderäten nun folgenden Vorschlag unterbreiten: Um die Möglichkeit einer Ermäßigung noch stärker vom Einkommen abhängig zu machen, soll neu eine weitere Einkommensobergrenze von 61.000 Euro, bis zu der Anträge auf Ermäßigung gestellt werden können, eingeführt werden. Bislang war ab 51.000 Euro „Schluss“.

Gleichzeitig sollen für eine Ermäßigung aufgrund der Anzahl der Kinder nur noch die Kinder einer Familie berücksichtigt werden, für die tatsächlich Betreuungskosten anfallen und nicht mehr wie bislang automatisch alle Kinder eines Haushaltes unter 18 Jahren. Insbesondere für den letzten Schritt gibt es eine Übergangsfrist von drei Jahren. „Das heißt, dass jedes Jahr ein Kind weniger, für das keine Betreuungskosten anfällt, berücksichtigt wird“, erläutert Simone Fuchs. Im Kita-Jahr 2021/2022 sind es maximal drei Kinder, 2022/2023 nur noch zwei und 2023/2024 nur noch eines. Erst ab 2024 zählen dann in einer Familie definitiv nur noch die Kinder, für die Betreuungskosten anfallen.

Sieben bis zwölf Prozent

Im Durchschnitt liegt die aus diesem System resultierende Erhöhung zwischen sieben und zwölf Prozent. Der „Höchstbetrag“ für eine Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von über 61.000 Euro und „nur“ einem Kind (über drei) in der Ganztagsbetreuung beläuft sich nach dem neuen System im Kita-Jahr 2021/2022 auf 278 Euro und ist damit 46 Euro höher als aktuell. Bis 2023/24 würde dieser Betrag auf 325 Euro ansteigen.

Eine vergleichbare Familie (ein Kind über drei in der Ganztagsbetreuung) mit einem Jahresbruttoeinkommen unter 31.000 Euro zahle neu 128 Euro und damit zehn Euro mehr. (2022/2023 139 Euro, 2023/2024 149 Euro). Bei mehreren Kindern sinken die Beträge entsprechend. „Wir greifen damit unser gesellschaftliches Solidaritätsprinzip – starke Schultern können und müssen mehr tragen- auf“, betont Bürgermeisterin Diana Stöcker.

Trotz der steigenden Gebühren sieht sie die Familienfreundlichkeit der Stadt nicht gefährdet. „Familienfreundlichkeit bemisst sich ja nicht nur nach der Höhe der Kitagebühren und wir tun in unserer Stadt viel für Familien.“

Gremien beraten im Mai

Sollte der Gemeinderat diesem „neuen Beitragssystem“ zustimmen, das in ähnlicher Weise bereits in vielen Kommunen des Landkreises umgesetzt wird, dann würden die Kita-Gebühren im September für das kommende Kita-Jahr 2021/2022 entsprechend angepasst.

Ganztagesbetreuung

Im Zuge der Anpassung der Beitragsgebühren greift die Stadt einen von den verschiedenen Trägern schon seit längerem geäußerten Wunsch nach einer Anpassung des Betreuungsumfangs in der Ganztagesbetreuung auf. Mit den bisher in der Ganztagesbetreuung angebotenen 50 Wochenstunden liegt Rheinfelden 15 Stunden über der gesetzlichen Vorgabe.

Nicht zuletzt aufgrund des Fachkräftemangels konnten aber bereits in der Vergangenheit diese Stunden oft nicht erfüllt werden. Daher schlägt die Stadt eine Reduzierung auf 45 Wochenstunden – immer noch zehn Stunden über dem „Muss“ – vor.

"Aber natürlich steht es freien Trägern frei, den aktuellen Betreuungsumfang beizubehalten", betont Simone Fuchs. Die verschiedenen Träger und damit die verschiedenen Angebote machten ja gerade das vielfältige Betreuungsangebot in der Stadt aus. Nach den ersten Gesprächen hatte Annis Laufstall angekündigt, an dem bisherigen Angebot festhalten zu wollen.

Wie die Reduzierung umgesetzt wird, will die Verwaltung dabei den einzelnen Einrichtungen überlassen. „Wir denken, dass man hier nach einer Befragung der Eltern sehr schnell zu guten Lösungen kommen wird“, so Simone Fuchs. Auch über diesen Punkt beraten Sozialausschuss und Gemeinderat.

Hintergrundinfos:

Aktuelle Betreuungsplätze 1.372
Geplante Erweiterungen     +80 Plätze

Gesamt                                   1.452 Plätze

Insgesamt betrug der Anteil der Stadt an den Gesamtkosten für das Kindertagesbetreuungsangebot 2019 rund 10 Millionen Euro.