Städtische Nachricht

Lärmaktionsplan


Dem Argument der Verwaltung, dass sich in den anderen Problembereichen die Verkehrsströme durch die Eröffnung des vierten Autobahnabschnitts in diesem Herbst stark ändern werden und dass man diese daher jetzt nicht untersuchen konnte, konnten die Anwesenden nur bedingt folgen.

Kompromiss

Damit die anderen Ortsteile nicht auf die nächste Fortschreibung des Lärmaktionsplans in fünf Jahren warten müssen, schlug die Verwaltung  vor, den Plan bereits in zwei Jahren (2023) weiterzuführen. Zu diesem Zeitpunkt sei zum einen das Verkehrsmonitoring des Regierungspräsidiums auf dem Dinkelberg abgeschlossen und  zum anderen lägen auch neue offizielle Verkehrszahlen des Landes, die dem Lärmaktionsplan zugrunde gelegt werden, vor.

Straßenverkehrsbehörden

Nach vielen Wortmeldungen nahm das Gremium diesen Kompromissvorschlag an und stimmte auch zu, die Ergebnisse der „Degerfelder Untersuchung“ an die Verkehrsbehörden zur Überprüfung weiterzuleiten.

Das letzte Wort, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 auf der B316 Ortsdurchfahrt Degerfelden eingeführt wird, haben die Straßenverkehrsbehörden.

Hintergrundinformation:
Auf Grundlage einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2020, die mit früheren Jahren abgeglichen wurde, um mögliche Corona-Effekte zu vermeiden, wurde der durchschnittliche Lärmpegel auf der B316 Ortsdurchfahrt Degerfelden berechnet. Das Ergebnis zeigt, dass nur ganz wenige Häuser in Degerfelden in einem „unmittelbar gesundheitsgefährdeten Bereich“ liegen. Dort werden die zulässigen Obergrenzen (70 dB (A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht) überschritten. Meist liegen die Beurteilungspegel am Tag aber zwischen 60 und 65 dB(A) und nachts zwischen 50 und 55 dB(A) und damit nur wenig über den gesetzlich festgelegten Untergrenzen 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht.
Fazit: Insgesamt liegt Degerfelden über der Schwelle für Wohngebiete, aber nicht weit genug, um automatisch Anspruch auf Tempo 30 zu haben.