Städtische Nachricht

Lärmaktionsplan

Bau- und Umweltausschuss 31. März 2021

Lärmkartierung

Nachdem Rheinfelden 2015 einen entsprechenden Plan aufgestellt hatte, wurde das Ingenieurbüro Fichtner aus Freiburg mit der Fortführung beauftragt. Generell geht es dabei darum, die Lärmsituation im Stadtgebiet entlang der Hauptverkehrsachsen A 861, B 34, B 316 und L 143 (Nollinger Straße) zu aktualisieren.

Die entsprechende Lärmkartierung, die festlegt, welche Straßen Bestandteil des Lärmaktionsplans sind, wurde für das Land Baden-Württemberg von der Landesanstalt für Umwelt durchgeführt. Hier ist die Zahl 8.200 Kfz/24 Stunden die entscheidende Größe.

Vereinfachtes Verfahren

Angesichts der bevorstehenden Eröffnung des Autobahnabschnittes A98.4 im Jahr 2021und der damit verbundenen Veränderungen im Verkehrsfluss, hatten sich Verwaltung und Gemeinderat im Vorfeld darauf geeinigt, die Fortschreibung in einem vereinfachten Verfahren durchzuführen. Allein der Bereich Degerfelden, auf den die Inbetriebnahme des Autobahnabschnittes nach Auffassung der Experten keine Auswirkungen haben wird, wurde genauer untersucht.

Einzelfallprüfung Degerfelden

Auf Grundlage einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2020, die mit früheren Jahren abgeglichen wurde, um mögliche Corona-Effekte zu vermeiden, wurde, wie Alexander Colloseus vom Ingenieurbüro Fichtner im Bau- und Umweltausschuss erläuterte, der durchschnittliche Lärmpegel berechnet.

Wie die Darstellung auf einer Karte deutlich machte, liegen nur ganz wenige Häuser in Degerfelden in einem „unmittelbar gesundheitsgefährdeten Bereich“. Dort werden die zulässigen Obergrenzen (70 dB (A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht) überschritten. Meist liegen die Beurteilungspegel am Tag aber zwischen 60 und 65 dB(A) und nachts zwischen 50 und 55 dB(A) und damit nur wenig über den gesetzlich festgelegten Untergrenzen 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht.

„Insgesamt liegt Degerfelden über der Schwelle für Wohngebiete, aber nicht weit genug, um automatisch Anspruch auf Tempo 30 zu haben", fasste Colloseus das Ergebnis zusammen.

Lärmgutachten

In einem nächsten Schritt sind nun die Verkehrsbehörden am Zug. Wenn der Gemeinderat am 15. April zustimmt und damit der Empfehlung des Bau-und Umweltausschusses folgt, wird das Ingenieurbüro die Ergebnisse entsprechend aufbereiten und aufzeigen, wie sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auswirken würde.

Dieses Lärmgutachten wird dann von den zuständigen Verkehrsbehörden geprüft. Dabei spielen insbesondere Kriterien wie die Höhe der Überschreitung, die Anzahl der betroffenen Anwohner, aber eben auch mögliche Einschränkungen des fließenden Verkehrs durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder potentielle Verkehrsverlagerungen eine Rolle.