Städtische Nachricht

Erweiterte Maskenpflicht


Neu: Bahnhöfe

Hiernach ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unter anderem auf Märkten, an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen, auf Spielplätzen (für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr), in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern sowie auf öffentlichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen, auf Bahnhöfen und im Innenstadtbereich Pflicht.

Innenstadtbereich Rheinfelden

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, bezieht sich die erweiterte Maskenpflicht in der Rheinfelder Innenstadt wie in den vergangenen Wochen auf folgenden Bereich: Karl-Fürstenberg-Straße (zwischen Oberrheinplatz und Kronenstraße), Zähringerstraße, Hebelstraße (östlicher Teil ab Wilhelm-Busch-Straße), Kirchplatz, Karlsplatz, Oberrheinplatz, Friedrichplatz, Schusterstraße, Kapuzinerstraße, Seidenweberweg, Rudolf-Vogel-Anlage, Nollinger Straße (zwischen Eichamtstraße und Industrieweg), Eichamstraße (zwischen Nollinger Straße und Müßmattstraße), Karlstraße (zwischen Karl-Fürstenberg-Straße und Cesar-Stünzi-Straße), Kronenstraße (zwischen Friedrichstraße und Wehrstraße), Friedrichstraße (zwischen Friedrichplatz und Pfarrer-Herrmann-Weg), Basler Straße (zwischen Güterstraße und Friedrichplatz), Alte Landstraße, Cesar-Stünzi-Straße (zwischen Friedrichplatz und Karlstraße), Industrieweg, Emil-Frey-Straße, Elsa-Brändström-Straße, Werderstraße (zwischen Elsa-Brändström-Straße und Schillerstraße), Schillerstraße (zwischen Güterstraße und Werderstraße), Güterstraße (alles östlich von Güterstraße 3), Bahnhofplatz, Seidenweberhof.

Ab sofort bis 29. März

Die erweiterte Maskenpflicht tritt ab sofort in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 29. März. In den kommenden Tagen wird die Stadt auch wieder entsprechende Schilder an zentralen Punkten aufstellen und der Ordnungsdienst wird die Einhaltung der erweiterten Maskenpflicht entsprechend kontrollieren. Alle Einzelheiten der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Lörrach sind auch auf der städtischen Homepage nachzulesen.