Städtische Nachricht

Verlagerung der Sängerhalle

Bau- und Umweltausschuss 18. Januar 2021

Entwicklung Bahnhofsareal

Aktuell sind dort Vergnügungsstätten nicht zulässig. Die Stadt macht sich für eine Verlagerung stark, um das Bahnhofsareal gemeinsam mit einem Investor neu zu entwickeln. Eine mögliche Zufahrt und Anbindung über die Nollinger Straße sei dabei von großer Bedeutung, wie Oberbürgermeister Klaus Eberhardt in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses erinnerte. Und dafür wiederum ist eine Verlagerung der Spielhalle notwendig.

Nach dem Aufstellungsbeschluss im vergangenen Jahr beschäftigen sich die Gremien nun mit den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Stellungnahmen

Insgesamt neun Stellungnahmen gingen ein (im Detail siehe Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem). Die dabei vom Landratsamt Lörrach empfohlene Schallimmissionsprognose sei durchgeführt worden und habe ergeben, dass alle vorgegebenen Immissionswerte – auch nachts – eingehalten werden, erklärte Tobias Reichenbach, von der Stadtplanungs-und Umweltabteilung. Die IHK Hochrhein-Bodensee begrüßt das Vorhaben in ihrer Stellungnahme vor dem Hintergrund einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung ausdrücklich.

Einwendungen Chrischona-Gemeinde

Sehr sorgfältig und intensiv hat sich die Verwaltung mit den Einwendungen der Evangelischen Chrischona-Gemeinde Rheinfelden auseinandergesetzt. Hierzu nahm Rechtsanwalt Till Bannasch in öffentlicher Sitzung ausführlich Stellung. Er verdeutlichte, dass viele der von der Evangelischen Chrischona-Gemeinde Rheinfelden angeführten Argumente darauf aufbauten, dass es sich bei dem betroffenen Gebiet um ein Mischgebiet handle. Dies träfe aber nicht zu. „Der nördliche Bereich, von dem wir hier reden, ist ein reines Gewerbegebiet“, betonte der Anwalt.

Darüber hinaus erfülle der neue Standort alle Kriterien des städtischen Vergnügungsstättenkonzeptes, Verlagerungen seien ein legitimes und klassisches Instrument der Stadtentwicklung und von einem Trading down Effekt könne man nur im Zusammenhang mit Innenstädten reden. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht seien die Einwände nicht begründet.

Jugendschutz

Hinsichtlich des Jugendschutzes machte Bannasch darauf aufmerksam, dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt zu Spielhallen haben und dass nach der neuen Spielverordnung jeder Spieler eine sogenannte „Spielerkarte“, um einen Geldspielautomaten nutzen zu können, benötigt. Pro Spieler darf jeweils nur eine Karte ausgehändigt werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass jemand an mehreren Geräten gleichzeitig spielt.

Pro und Contra

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses dankten der Stadt für die sorgsame Prüfung der Einwände. Wie schon bei den Vorberatungen im letzten Jahr, machten die verschiedenen Redebeiträge deutlich, dass die Meinungen innerhalb der Fraktionen in dieser Thematik auseinandergehen. Die Befürworter betonen, dass es sich nicht um eine Neuansiedlung einer Spielhalle, sondern nur um eine Verlagerung handle. Dabei wird der aktuelle Standort im Bahnhofsumfeld teilweise kritischer gesehen als der geplante Standort im Gewerbegebiet. Gleichzeitig sehen die Befürworter – unabhängig von der Frage des Investors – die Bedeutung der Verlagerung für die Entwicklung des Bahnhofsareals.

Die Gegner wiederum sehen in diesem Zusammenhang keinen akuten Handlungsbedarf, da es noch keine spruchreifen Pläne für das Bahnhofsareal gebe. Gleichzeitig wird der zukünftige Standort in der Peter-Krauseneck-Straße kritisch gesehen.

Nächste Beratung

Das letzte Wort über den nächsten Schritt, der Auslage des Bebauungsplanes, hat nun der Gemeinderat am 1. Februar. Die Mehrheit der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses stimmten für die Weiterverfolgung des Projektes und die entsprechende Auslage des Bebauungsplanes.