Städtische Nachricht

Lockdownverlängerung


Kontakteinschränkung

Mit der aktuellen Corona-Verordnung folgt das Land in den wesentlichen Punkten den Beschlüssen der Bund-Länder-Runde: der bestehende Lockdown – einschließlich aller Schließungen – wird bis Ende Januar verlängert, die Ausgangsbeschränkung sowohl tags- als auch nachtsüber (Ausnahmen nur mit triftigem Grund) bleibt bestehen und private Treffen sind zu Hause oder im öffentlichen Raum nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. Dabei werden Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt.

Anders als im Dezember, sind ab sofort wieder Abholangebote im Handel erlaubt. Kunden können so im Internet oder per Telefon Ware bei einem Einzelhändler bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen. Der Handel trägt dabei die Verantwortung dafür, dass bei der Abholung möglichst wenig Menschen vor den Läden aufeinandertreffen. 

Rathaus

Vor diesem Hintergrund und auf Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung sieht der Krisenstab der Stadtverwaltung keinen Spielraum, die bislang gültigen Regelungen für den Betrieb des Rathauses zu lockern. Bis auf weiteres bleibt das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen, in dringenden Fällen können Termine für persönliche Vorsprachen vereinbart werden.

„Natürlich wünschen auch wir uns eine baldige Rückkehr zum normalen Geschäftsbetrieb“, erklärt Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Er weist aber darauf hin, dass – auch wenn das Rathaus geschlossen ist – alle Mitarbeiter ganz normal ihrer Arbeit nachgehen und auch alle Dienstleistungen angeboten werden. „Viele Dinge werden nun auf elektronischem Wege abgewickelt“, so Eberhardt. Das System „persönliche Vorsprache nur in dringenden Fällen“ habe sich seit Beginn der Pandemie bewährt und mittlerweile auch gut eingespielt.

Schulen und Kitas

Auch Schulen und Kitas sind von der Verlängerung des Lockdowns betroffen. Hier plant das Land Baden-Württemberg, falls es die Infektionszahlen zulassen, eine Rückkehr der Grundschulen zum Präsenzunterricht bereits ab 18. Januar.

Eine Differenzierung, die von der Verwaltungsspitze sehr begrüßt wird, da die Erfahrungen der vergangenen Monate gezeigt hätten, dass sich gerade die jungen Schülerinnen und Schüler mit dem „Ersatzunterricht“ schwertäten.

Über die entsprechenden Notbetreuungsmöglichkeiten hat die Verwaltung alle Eltern bereits Ende letzter Woche per Elternbrief informiert. An der seit Dezember bestehenden Regelung habe sich nichts geändert und entsprechende Informationen sowie Antragsformulare stehen auf der städtischen Homepage unter www.rheinfelden.de/Notbetreuung zur Verfügung.

„Wir haben den Eindruck, dass die Eltern mit diesem Angebot sehr „sorgsam“ umgehen und es nur in Anspruch nehmen, wenn es zwingend erforderlich ist“, berichtet Bürgermeisterin Diana Stöcker aus dem Bereich der Kitas. Gleiches gelte für die Notbetreuung in den Schulen.

Veranstaltungen | Stadtbibliothek

Für das Kulturamt heißt es nun erneut alle Veranstaltungen, darunter auch die beliebte Lachnacht, die für den 17. Januar geplant war, abzusagen und umzuplanen. „Es ist für uns zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich, konkrete Aussagen über das Programm der kommenden Wochen und Monate zu machen“, erklärt Kulturamtsleiterin Henrike Fuder. Sie hofft, dass die Beschlüsse Ende Januar eine klarere Handlungsperspektive aufzeigen.
 
Ob die Stadtbibliothek, ähnlich wie der Einzelhandel, wieder einen Abholservice anbieten darf, ist aktuell noch in der Abklärung. Die neue Corona-Verordnung des Landes erlaubt dies aktuell ausdrücklich nur für Archive und wissenschaftliche Bibliotheken. Allerdings wurden in der Vergangenheit bei öffentlichen Bibliotheken analog die Regelungen für den Einzelhandel angewandt und dort sind Abholangebote ab sofort wieder erlaubt. „Wir stehen in dieser Frage im engen Austausch mit dem Städtetag und werden reagieren, sobald uns hierzu konkrete Aussagen vorliegen“, erklärt der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, Dominic Rago.

Kontrolle

Die Einhaltung der Corona-Verordnung sowie auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Innenstadt, wie es die ebenfalls bis Ende Januar verlängerte Allgemeinverfügung des Landkreises Lörrach vorsieht, wird wie bisher auch von der Polizei und vom Ordnungsdienst kontrolliert werden. „Wir haben über die Feiertage alles in allem gute Erfahrungen gemacht. Und ich hoffe, dass die Rheinfelder Bevölkerung auch in den kommenden Wochen Verständnis für die Gesamtsituation aufbringt und sich an die Vorgaben hält“, erklärt Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Ihm sei bewusst, dass jedem einzelnen viel abverlangt werde und dass vielleicht auch nicht jede Regelung im Detail nachvollziehbar sei. „Aber es hilft alles nichts, wir müssen jetzt gemeinsam so gut wie möglich durch die Winterzeit kommen.“