Städtische Nachricht

Straßenmusiker in der Innenstadt


sind bis auf weiteres in dem Bereich der Innenstadt, in dem auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht, das Auftreten von Straßenmusikern verboten, wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung informiert. Diese Maßnahme dient dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürgern.