Straßenmusiker in der Innenstadt
22.12.2020
sind bis auf weiteres in dem Bereich der Innenstadt, in dem auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht, das Auftreten von Straßenmusikern verboten, wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung informiert. Diese Maßnahme dient dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürgern.