Versammlung verboten
18.12.2020
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine ähnliche Versammlung in Weil am Rhein abgesagt wurde, kam die Ortspolizeibehörde im Zuge der Gefahrenprognose zu dem Schluss, dass die in Rheinfelden geplante Veranstaltung als Ersatz für die in Weil am Rhein untersagte Versammlung angemeldet wurde und damit der zu erwartende Teilnehmerkreis bei weitem die unter Corona-Bedingungen mögliche Gesamtteilnehmerzahl überschreiten wird.
Kritische Teilnehmerzahl
Aufgrund der Größe des Kastanienparks, wo die Versammlung stattfinden sollte, wäre die Teilnehmerzahl auf 100 Personen begrenzt, damit zu jeder Zeit die Einhaltung des Mindestabstandes gewährleistet ist.Ein Kooperationsgespräch zwischen Stadt und Veranstalter konnte nicht stattfinden, da der Veranstalter auf keinerlei Kontaktaufnahme reagiert habe. „Auch die Nachfrage, wie der Veranstalter auf die zu erwartende Teilnehmerzahl von maximal 100 Personen komme und welche Maßnahmen vorgesehen seien, wenn diese Teilnehmerzahl überschritten wird, blieb unbeantwortet“, erklärt Dominic Rago, der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung. „Aufgrund der Erfahrungen mit ähnlichen Veranstaltungen müssen wir sehr stark davon ausgehen, dass die zulässige Teilnehmerzahl bei weitem überschritten wird“, so Rago.
Abwägung
Gemeinsam mit Polizei und Verwaltungsspitze hat daher die Ortspolizeibehörde nach eingehender Prüfung die Versammlung verboten. Bei der Entscheidung wurden die beiden kollidierenden Grundrechte - dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit auf der einen und dem Recht auf Versammlungsfreiheit auf der anderen Seite – sehr sorgfältig gegeneinander abgewogen.Nach Auffassung der Behörde wiegt in Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung derzeit schwerer als das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.