Kontrolle Quarantäneverpflichtung
04.12.2020
Wie bereits vor einigen Wochen hat das Sozialministerium die Ortspolizeibehörden in ganz Baden-Württemberg aufgefordert, am kommenden Mittwoch und Donnerstag, 9. und 10. Dezember, schwerpunktmäßig die Einhaltung der Quarantäneverpflichtung zu überprüfen.
Im Fokus stehen hierbei nicht Reiserückkehrer, sondern die Personen, die eine behördliche Quarantäneanordnung erhalten haben.
Routine
Gemäß der Anordnung des Sozialministeriums wird auch in Rheinfelden das Amt für öffentliche Ordnung an diesen Tagen die Einhaltung der Quarantänepflicht verstärkt überprüfen. „Für uns gehört diese Tätigkeit aber zu unserem Alltagsgeschäft“, erklärt Dominic Rago, der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung. Stichprobenartige Kontrollen führt der Ordnungsdienst in Rheinfelden schon seit Beginn der Pandemie durch. Verstöße konnten nur in Einzelfällen festgestellt werden.
Kein Kavaliersdelikt
In den Augen des Amtsleiters, soll die landesweite Aktion, die vom Sozialministerium selbst öffentlich angekündigt wurde, die Bevölkerung sensibilisieren und deutlich machen, dass Verstöße gegen eine Quarantäneanordnung kein „Kavaliersdelikt“ sind, sondern mit Bußgeldern oder einer Strafanzeige verfolgt werden.