Städtische Nachricht

Steffen-Häuser
Gemeinderat 22. Oktober 2020


Erhalt Steffen-Häuser

In diesem Zusammenhang wurden in den Vorberatungen Bedenken geäußert, dass man damit den Weg freimache, weitere historische Gebäude in Rheinfelden, wie zum Beispiel die sogenannten Steffen-Häuser am Oberrheinplatz, abzureißen. Daher erhielt die Verwaltung den Auftrag zu prüfen, wie diese Häuser am besten zu schützen seien. Die Ergebnisse wurden nun im Bau- und Umweltausschuss sowie im Gemeinderat vorgestellt und erneut kontrovers diskutiert.

Geeignetes Instrument?

Sowohl die Voraussetzungen für Denkmalschutz als auch einen Ensembleschutz seien nicht gegeben, erklärte Tobias Reichenbach, von der Stadtplanungs- und Umweltabteilung. Hier habe man sich eingehende mit dem Regierungspräsidium beraten.

Auch eine städtebauliche Erhaltungssatzung sieht die Verwaltung nicht als geeignetes Instrument an. Zum einen gehe es dabei um den Schutz eines Gebietes und nicht von Gebäuden, so die Begründung und zum anderen ergebe sich für den Eigentümer ein sogenannter Übernahmeanspruch. „Das heißt, wenn die Stadt dem Eigentümer eine Änderung am Gebäude nicht erlaube, dann kann der Eigentümer darauf bestehen, dass die Stadt ihm das Gebäude abkaufe“, so Reichenbach.

Gestaltungsrichtlinien

Um die Steffen-Häuser in ihrem Erscheinungsbild zu erhalten, schlägt die Verwaltung einen Bebauungsplanentwurf mit Gestaltungsvorschriften vor, die die wesentlichen Merkmale der Häuser aufgreifen wie zum Beispiel die Dachform- und Neigung, die Firsthöhe, die Art der Dachaufbauten, die Fassaden- und Fenstergestaltung bis hin zur Farbe der Ziegel.

Gegenstimmen

In der sich anschließenden Diskussion machte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt deutlich, dass der jetzige Bebauungsplan viel mehr Veränderung zulasse. „Wenn ein Eigentümer möchte, dann kann er sein Haus abreißen.“ 

Mit sechs Gegenstimmen sprachen sich die Stadträte für den Vorschlag der Verwaltung aus. Damit geht der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans "Stadtgebiet Teilbereich IV" in die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.