Städtische Nachricht

Radschutzstreifen


Das Büro hatte den Auftrag erhalten zu untersuchen, in welchen Straßen sich Schutzstreifen für Radfahrer zur Verbesserung des Radverkehrs eignen und welche Auswirkungen die Schutzstreifen auf den Parkraum haben.

Voraussetzungen

Dabei betonte der Fachreferent Florian Krentel, dass Schutzstreifen kein Allheilmittel seien. Sie können auch nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommen. So kommt es unter anderem auf die Mindestfahrbahnbreite (7,50 Meter für beidseitigen Schutzstreifen) und das Verkehrsaufkommen an. In 30er Zonen sind Schutzstreifen generell nicht zulässig.

Prioritätenliste

Auf Grundlage der Studie wurde eine Prioritätenliste erstellt. Diese sieht zum Beispiel mit Priorität hoch einen beidseitigen Schutzstreifen entlang der B 316 und eine sogenannte Radschleuse am Übergang zum Roten Weg in Degerfelden vor.

Auch wenn manche Punkte unstrittig sind, gibt es bei diesem Thema oft einen Zielkonflikt zwischen Parken und Radfahren. So zum Beispiel entlang der Karl-Fürstenberg-Straße. Ein beidseitiger Schutzstreifen bedeutet in der Konsequenz 76 weniger Parkplätze entlang der Straße, bei einem einseitigen 22 im östlichen, 17 im westlichen Bereich.

Fahrradstraße

Der Antrag der SPD, die Karl-Fürstenberg-Straße als Fahrradstraße auszuweisen, hat nach Ansicht des Planers wenig Aussicht auf Erfolg. Das Rad sei hier nicht das vorherrschende Verkehrsmittel, zudem sei die Kafü kein Unfallschwerpunkt.

Unstrittige Punkte

Auch wenn die Prioritätenliste im einzelnen noch beraten werden muss, versprach Oberbürgermeister Klaus Eberhardt, unstrittige Punkte möglichst schnell umzusetzen.