Städtische Nachricht

Neue Corona-Verordnung


Die Regelungen gelten ab sofort unabhängig von der Inzidenz vor Ort für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Sollte die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche den Grenzwert von 50 überschreiten, können Landkreise und Kommunen noch strengere Regeln per Allgemeinverfügung erlassen. Eine Maßnahme, die sich auch die Stadt Rheinfelden vorbehält.

Maskenpflicht

Ab sofort gilt eine landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum, beispielsweise in der Fußgängerzone oder auf Marktplätzen, sobald der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. „Gerade in der Fußgängerzone ist bei uns aufgrund der aktuellen Baustelle oder an anderen Engstellen der Mindestabstand nicht einzuhalten. Daher appelliere ich an jeden einzelnen: „Tragen Sie einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz“, betont Oberbürgermeister Klaus Eberhardt.

Für die Wochenmärkte, wo man sich zwangsläufig näherkommt, gilt ab sofort eine „Maskenpflicht“. Der Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Regeln entsprechend kontrollieren.

Öffentliche Einrichtungen

Ebenso sieht die neue Corona-Verordnung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Einrichtungen vor, sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können. Entsprechend gilt ab sofort, wie die Stadtverwaltung bekannt gibt, im Bürgerbüro, im Rathaus, im sozialen Kompetenzzentrum, in der Stadtbibliothek, im Jugendhaus sowie in der Tourist-Info eine „Maskenpflicht“. „Sollten die Zahlen im Landkreis Lörrach die kritische Grenze von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschreiten, dann würden wir auch wieder das Bürgerbüro für den Publikumsverkehr schließen und auf das System „Vorsprache auf Termin“ umstellen“, erklärt das Stadtoberhaupt. Dieses System habe sich in der „heißen Phase“ bewährt und gezeigt, dass die Verwaltung auch in „Corona-Zeiten“ für den Bürger erreichbar sei.

Kultur

Da für Veranstaltungen aus dem Kulturbereich eine eigene Verordnung mit einer maximal zulässigen Besucherzahl von 500 Personen gilt, können die kommenden Kabarettabende und Lesungen wie geplant stattfinden. „Das Kulturamt hat hier sehr umsichtig bereits von Beginn an mit maximal 150 Personen im Bürgersaal sowie einem guten Hygienekonzept geplant“, so der Oberbürgermeister. Alleine der Schauraum wird ab sofort geschlossen.

Entwicklung

Die Stadtverwaltung beobachtet das Infektionsgeschehen sehr genau und rechnet in den kommenden Tagen auch noch mit weiteren Verordnungen durch das Land. „Wir müssen insbesondere unsere älteren Mitmenschen schützen. Denn die Erfahrungswerte zeigen, dass hier die Krankheitsverläufe schwer verlaufen“, betont das Stadtoberhaupt.

Die sogenannte „24-Stunden-Regelung“ für den Grenzverkehr, die die Landesregierung beschlossen hat, begrüßt er ausdrücklich. „Ich weiß, dass es auch Stimmen gibt, die in der aktuellen Situation den Besuch unserer Nachbarn in den Einkaufsmärkten kritisch sehen. Ich möchte aber allen in Erinnerung rufen, welche schlimmen menschlichen Schicksale mit der Grenzschließung im Frühjahr verbunden waren“, mahnt Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Gleichwohl appelliert er an die französischen und schweizerischen Nachbarn, sich an die neuen Regeln diszipliniert zu halten.
 
Alle Informationen zu den landesweiten Regelungen und zu den Auswirkungen auf Rheinfelden können auf www.rheinfelden.de nachgelesen werden.