Städtische Nachricht

Hinweis: Anlieger von Bächen für Pflege mitverantwortlich


In Rheinfelden sind insbesondere die Anlieger folgender Gewässer betroffen: Mattenbach, Hagenbach, Klingentalbach, Hindelbach, Krebsgraben, Dultenaugraben, Eselsgraben, Waidbach, Grossbach, Kleinbach, Warmbach, Wolfsgraben, Nollinger Dorfbach, Linsenbach, Minselner Dorfbach oder Mühlebach mit den Zuläufen, NN-AX1 und NN-GT2, Dürrenbach, Schlossgraben in Beuggen, Sägebächle, Hirschbächle und Althummeltalbach.
 
Sie haben für die Pflege des Gewässers einen Beitrag zu leisten, indem sie Materialien, Geräte und sonstige Sachgegenstände im unmittelbaren Uferbereich entfernen. Speziell aus Gründen des Hochwasserschutzes ist es wichtig, dass der so genannte Gewässerrandstreifen freigehalten wird. In Uferbereichen, in denen wiederkehrend Überschwemmungen auftreten, müssen alle Gegenstände, die an der nächstgelegenen Brücke zu einer Verstopfung führen können umgehend entfernt werden, da ein mögliches Hochwasser ansonsten nicht mehr kontrolliert abfließen und im überschwemmten Bereich auf Grund des Rückstaus enorme Schäden verursachen kann.  
 
An allen Gewässern müssen Holzlager/aufgeschichtetes Holz, Silageballen, Erdauffüllungen, Gerätschaften, Geräteschuppen, Müll, Kompost- und auch Misthaufen sowie Weidezäune im direkten Uferbereich entfernt oder zurückversetzt werden – Innerorts in mindestens fünf Metern Entfernung, Außerorts in mindestens zehn Metern Entfernung. Pro Zaunanlage ist am Gewässer maximal eine Tränke-Stelle für Tiere zulässig.
 
Darüber hinaus sind an den Gewässerrandstreifen die Umwandlung von Grünland in Ackerland, das Entfernen standortgerechter Bäume und Sträucher, die Neuanpflanzung nicht standortgerechter Bäume und Sträucher, der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Errichtung baulicher und sonstiger Anlagen sowie der Einsatz von Dünger und Pestiziden im Umkreis von fünf Metern zum Gewässerrandstreifen verboten. Ebenso ist in besagtem Rahmen eine Nutzung der Uferböschung als Ackerland untersagt – einzige Ausnahme: Die Nutzung als Blühstreifen für Insekten.
 
Die Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) und das Landratsamt Lörrach bitten alle Gewässeranlieger um Beachtung und Mithilfe.