Städtische Nachricht

Lärmschutzmaßnahme in Nachbargemeinde Schwörstadt
Tempo 30 in Ortsdurchfahrt wird ausgeweitet


Grund für die Maßnahme ist die hohe Lärmbelastung, die das gesamte Siedlungsgebiet entlang der Straße aufweist. An nahezu allen Häusern werden derzeit – wie aus den Untersuchungen zum Lärmaktionsplan hervorgegangen ist – zur Straße hin die aktuellen Grenzwerte von 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel nachts überschritten. Deshalb hat die Gemeinde Schwörstadt bei der unteren Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rheinfelden zum Schutz der Anwohner auf der Grundlage des erstellten Lärmaktionsplanes einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde gestellt. Durch diese Maßnahme kann in der Ortsdurchfahrt ganztags eine Lärmminderung um drei Dezibel erreicht werden, womit auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Temporeduzierung auf einer Bundesstraße gegeben sind. Nach behördenseitiger Überprüfung wurde dem Antrag der Gemeinde Schwörstadt deshalb stattgegeben und die Anbringung entsprechender Schilder mit dem Zusatz „Lärmschutz“ veranlasst.  
 
Die Einhaltung der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung wird die untere Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rheinfelden, nach einer einwöchigen Eingewöhnungsphase, ab dem 19. Oktober mit Geschwindigkeitsmessungen verstärkt kontrollieren. 
 
Die Gemeinde Schwörstadt und die Stadt Rheinfelden bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Beachtung der neuen Temporegelung zum Schutz der Anwohner.