Städtische Nachricht

Bebauungspläne im Gemeinderat
Gemeinderat 22.09.2020


Ohne große Diskussion fasste das Gremium mehrheitlich den Satzungsbeschluss für die 3. und 4. Änderung des Bebauungsplans Rose-Zielmatt I sowie die 4. Änderung des Bebauungsplans Zwischen der Hardt-, Müßmatt-, Römer- und Unteren Dorfstraße.

Wohnen am Park


Mit letzterem ist nun der Weg frei für das Projekt der städtischen Wohnbau „Wohnen am Park“, in dessen Zuge 40 Miet- und Eigentumswohnungen unterschiedlichster Größe – von der Ein- bis zur Fünfzimmerwohnung – in unmittelbarer Nachbarschaft des Bürgerheims entstehen sollen.

Wohngenossenschaft

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Rose-Zielmatt I wurden bei vier Grundstücken im Uhlandweg die Baufenster vergrößert, so dass nun die Möglichkeit einer Wohnraumvergrößerung besteht. Und die 3. Änderung des Bebauungsplans Rose-Zielmatt I ermöglicht einer privaten Wohngenossenschaft in der Schillerstraße ein Wohngebäude mit ca. 13 Wohneinheiten neben dem St. Michael-Kindergarten zu errichten.

Bebauungsplan „Feuerwehr Römerstraße“

Bereits im Bau- und Umweltausschuss hatte Stadtplanerin Christiane Ripka die einzelnen Bestandteile des Bebauungsplanentwurfs „Feuerwehr Römerstraße“ vorgestellt, so dass im Gemeinderat auf eine ausführliche Präsentation verzichtet wurde. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und stimmte dem Bebauungsplanentwurf einstimmig zu und beschloss die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung.

Erdaushubzwischenlager

Neben der Fläche „in der Mitte“ für die Feuerwehr sieht der Bebauungsplanentwurf im Osten eine Fläche als Sonstiges Sondergebiet vor. Dort soll auf Vorschlag der Stadtverwaltung ein Erdaushubzwischenlager entstehen. Dieses Thema beschäftige die Verwaltung schon länger und die Stadt sei auch vom Landratsamt Lörrach aufgefordert worden, in dieser Thematik tätig zu werden, hatte die Leiterin der Stadtplanungs- und Umweltabteilung im Bau- und Umweltausschuss erläutert.

Angedacht sind acht Lagerboxen mit jeweils 400 Tonnen „Fassungsvermögen“: Fünf Boxen für unbelastetes, drei Boxen für belastetes Material. Die Jahresumschlagsmengen sind dabei begrenzt auf 16.000 Tonnen unbelastetes und 9.600 Tonnen belastetes Material. Die Verwaltung betonte, dass es sich ausschließlich um ein Zwischenlager handle. Das Material werde nur solange dort gelagert, bis durch eine Beprobung feststünde, wie es entsorgt werden müsse.

Kein aktiver Lärmschutz

Durch die Einrichtung des Erdaushubzwischenlagers rückt das geplante Zentrale Feuerwehrgerätehaus näher an die Wohnbebauung in der Römerstraße. Wie die beauftragten Lärmgutachten aber ergeben hatten, reichen organisatorische Maßnahmen beispielsweise beim nächtlichen Rangieren aus, um die Grenzwerte einzuhalten. Ein aktiver Lärmschutz sei nicht notwendig.