Städtische Nachricht

Jugendschutz in Spielhallen


Begleitet von Mitarbeitern der Villa Schöpflin und des städtischen Orndungsamtes "testeten" zwei Jugendliche die Einhaltung des Jugendschutzes in Rheinfelder Spielhallen.

Unterschiedliche Studien belegen dies und zeigen, dass etwa 50 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren schon einmal Geld für ein oder mehrere Glücksspiele ausgegeben haben.

Damit Glücksspiel nicht zum Problem oder gar zur Sucht wird, fördert die Stadt Rheinfelden bereits seit 2017 die Glücksspielprävention insbesondere für Jugendliche durch die Villa Schöpflin gGmbH – Zentrum für Suchtprävention.

Aufklärung

Ein Schwerpunkt der Präventionsmaßnahmen liegt hierbei in der Verhältnisprävention. So fanden in den letzten beiden Jahren in Kooperation mit der Polizei und dem Ordnungsamt Rheinfelden verhältnispräventive Aufklärungstouren durch Spielhallen und Gastronomiebetriebe mit Glücksspielangeboten im Stadtgebiet Rheinfelden statt. Dabei wurden die entsprechenden Stellen an die Verantwortung im Bereich des Jugendschutzes erinnert und mit hilfreichen Materialien zur Umsetzung der Einhaltung dessen ausgestattet.

Überprüfung

In diesem Jahr wurde die Maßnahme gemeinsam mit der Stadt Rheinfelden weiterentwickelt. Am 27. August fanden erstmalig im Landkreis Lörrach Überprüfungen des Jugendschutzgesetzes in Spielhallen statt. Laut § 6 des Jugendschutzgesetzes darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Anwesenheit in Spielhallen oder ähnlich vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen nicht gestattet werden.

Testpersonen

Zur Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wurden im Vorfeld zwei jugendliche Testpersonen im Alter von 17 Jahren mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten durch die Villa Schöpflin geschult.
Die Testpersonen wurden von der Polizei, dem Ordnungsamt und der Villa Schöpflin während des gesamten Tests begleitet.

Vier von sechs

Die beiden Jugendlichen versuchten, in sechs Rheinfelder Spielhallen einzutreten. Sie waren dabei angehalten, bei Nachfrage des Alters, wahrheitsgemäß zu antworten und bei Aufforderung den Personalausweis zur Kontrolle auszuhändigen. Bei vier von sechs Spielhallen konnten die Jugendlichen ohne Weiteres eintreten und sich in den Räumlichkeiten aufhalten ehe die Situation diskret durch die Amtsvertreterinnen aufgelöst wurde.

Zwei Spielhallen erhielten ein Lob für die Eintrittsverweigerung. Gegen die anderen drei Angestellten sowie ein Betreiber der Spielhallen wurde nun aufgrund des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz ein Bußgeldverfahren durch das Ordnungsamt Rheinfelden eingeleitet.

Mitarbeiterschulung

Alle Mitarbeiter der getesteten Spielhallen werden von der Villa Schöpflin zu einer kostenlosen und freiwilligen Schulung zum Thema „Jugendschutz und Glücksspiel“ eingeladen.

Ziel der Tests zur Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist es, die Angestellten sowie die Betreiber der Spielhallen für den Jugendschutz zu sensibilisieren, an die Verantwortung zu appellieren, Schwachstellen aufzudecken und Motivation zur Unterstützung aufzubauen.

Die Ergebnisse zeigen, dass es wichtig ist, beim Thema Jugendschutz und Glücksspiel gemeinsam hinzuschauen und Jugendliche vor den Risiken des Glücksspiels zu schützen. Hierbei sind es in erster Linie die Erwachsenen, die die Verantwortung übernehmen müssen, denn sie stellen diese für Kinder und Jugendliche bedenklichen Angebote zur Verfügung.