Steffen-Häuser
Gemeinderat 23.7.2020
27.07.2020
Die bereits im Bau- und Umweltausschuss lebhaft geführte Diskussion, über die Auswirkungen der Ausweitung der 4. Änderung des Bebauungs-Plans „Stadtgebiet Teilbereich IV“ auf das gesamte Gebiet und der damit verbundene Wunsch nach einem Schutz der Häuser auf dem Oberrheinplatz, fand im Gemeinderat ihre Fortsetzung.
Vertagung
Die Stadträte stimmten mehrheitlich dem Antrag der SPD auf Vertagung des Tagesordnungspunktes zu.
Die Bebauungsplanänderung, die für die Realisierung der Pläne eines Privatinvestors, der die Gebäude auf den Grundstücken Karl-Fürstenberg-Straße 3 und 5 abreißen und ein Wohn- und Geschäftshaus bauen will, notwendig ist, soll nun im September wieder in die Gremien kommen. Bis dahin soll die Verwaltung klären, welches Instrument für einen Schutz der Steffen-Häuser geeignet ist, so der Arbeitsauftrag.
In der Sache einig
In der Sache waren sich alle Fraktionen einig: Die nach dem damaligen Stadtbaumeister „benannten“ Steffen-Häuser am Oberrheinplatz sollten von der Änderung des B-Planes ausgenommen werden und einen besonderen Schutz genießen. (In diesem Sinne hatten die Grünen einen Antrag auf eine städtebauliche Erhaltungssatzung bereits vor Beginn der Sitzung eingebracht.)
Welches Instrument?
Allein in der Wahl des Weges gab es unterschiedliche Meinungen im Gremium. So plädierte die CDU dafür, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mögliche rechtliche Festsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Mehrheit der Räte folgte schlussendlich dem Antrag der SPD auf Vertagung des Tagesordnungspunktes, um eine fundierte Beratungsgrundlage zu haben.
Eingriff in Eigentum
Oberbürgermeister Klaus Eberhardt versprach die verschiedenen Möglichkeiten, die der Denkmalschutz und das Baugesetzbuch biete, eingehend zu prüfen – dies auch vor dem Hintergrund des damit verbundenen Eingriffs in die Eigentumsverhältnisse - und nach der Sommerpause dem Gremium vorzustellen. Er machte aber auch deutlich, dass der aktuell gültige Bebauungsplan für die Häuserzeile keinen „Schutz“ vorsehe.