Städtische Nachricht

Illegale Müllentsorgung


Steuergelder

Gerade im Umfeld von Glas- oder Altkleidercontainern wurden in den vergangenen Wochen vermehrt Müllablagerungen registriert. Dies ist nicht nur für die Passanten und die Anwohner ein Ärgernis, sondern „belastet auch die Steuerzahler“, denn die Kosten für die Entsorgung trägt die Allgemeinheit.

„Wenn wir als Amt für öffentliche Ordnung über solche Müllablagerungen informiert werden, dann müssen wir in der Regel die technischen Dienste mit der Beseitigung beauftragen, da die Verursacher nicht festgestellt werden können“, erklärt der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, Dominic Rago.

Ordnungswidrigkeit

Vor diesem Hintergrund appelliert die Stadtverwaltung an alle Bürgerinnen und Bürger, Müll nicht illegal zu entsorgen. Es gebe eine Vielzahl an Möglichkeiten, Abfälle kostenlos oder kostengünstig auf Wertstoffhöfen oder Deponien zu entsorgen. 

Auch der Gesetzgeber findet in dieser Thematik klare Worte: Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal entsorgt oder als Eigentümer ermittelt wird, begeht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen belangt werden. Das gilt auch für die achtlos weggeworfene Plastiktüte oder Getränkedose. Aufgrund der zunehmenden Fälle, wird der Ordnungsdienst künftig verstärkt das Thema „im Auge haben“.