Städtische Nachricht

Spielhallenverlagerung


Entwicklung Bahnhofsareal

Hintergrund des Bebauungsplans ist der geplante Abriss der Sängerhalle auf der Nordseite des Bahnhofareals, um hier eine zusammenhängende Neubebauung zu realisieren.

Spielhallen sollen in dem neuen Gebiet nicht mehr zulässig sein. Daher muss die in der Emil-Frey-Straße ansässige Spielhalle verlagert werden. Nach Vorstellung der Stadt soll die Spielhalle neu im Gewerbegebiet Grendelmatt II angesiedelt werden. Der gültige Bebauungsplan schließt bis dato aber Spielhallen dort aus, daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Schutzklausel

Wie bereits in früheren Gremiensitzungen erläutert, werden am neuen Standort alle gesetzlichen Vorgaben aus dem Landesglücksspielgesetz- insbesondere die Klausel „keine Vergnügungsstätten im 500 Meter Radius von Kinder- und Jugendeinrichtungen – eingehalten. Wie vom Regierungspräsidium bestätigt, falle die Paulusgemeinde als unmittelbarer Nachbar nicht unter diese „Schutzklausel“.  

Kontroverse Diskussion

Auch wenn das Thema Spielhallen und die damit verbundene Standortfrage von den Ausschussmitgliedern unterschiedlich beurteilt wird, stimmte eine Mehrheit für die Verlegung.