Spielhallenverlagerung
13.05.2020
Mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen hat sich der Bau- und Umweltausschuss am Donnerstag für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Spiel- und Gewerbehalle Peter-Krauseneck-Straße ausgesprochen. Das letzte Wort hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14. Mai.
Entwicklung Bahnhofsareal
Hintergrund des Bebauungsplans ist der geplante Abriss der Sängerhalle auf der Nordseite des Bahnhofareals, um hier eine zusammenhängende Neubebauung zu realisieren.
Spielhallen sollen in dem neuen Gebiet nicht mehr zulässig sein. Daher muss die in der Emil-Frey-Straße ansässige Spielhalle verlagert werden. Nach Vorstellung der Stadt soll die Spielhalle neu im Gewerbegebiet Grendelmatt II angesiedelt werden. Der gültige Bebauungsplan schließt bis dato aber Spielhallen dort aus, daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Schutzklausel
Wie bereits in früheren Gremiensitzungen erläutert, werden am neuen Standort alle gesetzlichen Vorgaben aus dem Landesglücksspielgesetz- insbesondere die Klausel „keine Vergnügungsstätten im 500 Meter Radius von Kinder- und Jugendeinrichtungen – eingehalten. Wie vom Regierungspräsidium bestätigt, falle die Paulusgemeinde als unmittelbarer Nachbar nicht unter diese „Schutzklausel“.
Kontroverse Diskussion
Auch wenn das Thema Spielhallen und die damit verbundene Standortfrage von den Ausschussmitgliedern unterschiedlich beurteilt wird, stimmte eine Mehrheit für die Verlegung.