Städtische Nachricht

Änderungen bei Bestattungen


Ab Donnerstag, 07. Mai, können Trauerfeiern mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 40 Personen in den städtischen Trauerhallen auf dem Stadtfriedhof, den Friedhöfen in Herten-Degerfelden und Karsau sowie im Bestattungshaus Frank stattfinden.

Die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen unter freiem Himmel ist auf maximal 50 Personen beschränkt. Bei den Trauerfeiern, Beerdigungen und Urnenbeisetzungen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ausgenommen von dieser Abstandsregelung sind nur Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben. Das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung wird den Teilnehmern an den Trauerfeiern, Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen dringend empfohlen.

Die allgemeine und öffentliche Bekanntgabe von Beisetzungsterminen in den Traueranzeigen und an den dafür vorgesehenen Aushängen auf den Friedhöfen unterbleibt weiterhin. Für diese Vorgaben bittet die Stadtverwaltung um Verständnis und wünscht allen Trauernden Kraft und Zuversicht.