Städtische Nachricht

Rathaus und Ortsverwaltungen bleiben geschlossen


Persönliche Vorsprache


Die Möglichkeit in dringenden Angelegenheiten persönlich vorzusprechen wird ausgeweitet. Dazu werden in den verschiedenen Amtsbereichen bestimmte Arbeitsplätze mit einem entsprechenden Spuckschutz eingerichtet. Ein solches „Vorsprechen“ geht aber weiterhin nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Kontrollierter Zugang


Damit hält die Verwaltung an dem Prinzip eines „kontrollierten Zugangs“ fest, weitet aber gleichzeitig die Bereiche, in denen in dringenden Angelegenheiten ein persönliches Gespräch möglich ist, aus.

Gerade im sozialen Bereich wie zum Beispiel bei Rentenangelegenheiten oder Integrationsgesprächen stoßen die Mitarbeiter in manchen Fällen telefonisch oder per E-Mail an ihre Grenzen, so die Erfahrungen der letzten Wochen. Auch in anderen Bereichen ist ein persönlicher Kontakt beispielsweise für Unterschriften für den Fortgang von Projekten erforderlich.

Terminvereinbarung


Daher ist in dringenden Ausnahmefällen in den kommenden Wochen in allen Amtsbereichen ein persönlicher Kontakt – unter Einhaltung des entsprechenden Infektionsschutzes – vormittags zwischen 8 bis 13 Uhr möglich. Unbedingt erforderlich ist dazu aber eine telefonische Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Amt. Auch für das Bürgerbüro gilt nach wie vor eine telefonische Terminvereinbarung für dringende Angelegenheiten unter der Rufnummer 07623 95-404.

Mund-Nasen-Schutz


Zum vereinbarten Termin wird der Bürger vom zuständigen Mitarbeiter am Nebeneingang des Rathauses oder am Hintereingang des Sozialen Kompetenzzentrums in der Friedrichstraße abgeholt. Eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht in den öffentlichen Einrichtungen nicht. „Wir raten aber sowohl unseren Mitarbeitern als auch den Bürgern das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Bürgergesprächen dringend an“, erklärt Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Gerade auf dem Weg zum entsprechenden Arbeitsplatz könnten sich Situationen ergeben, in denen der Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern manchmal nicht eingehalten werden kann.

Schritt für Schritt


Wie lange Rathaus und Ortsverwaltungen für den normalen Publikumsverkehr geschlossen bleiben, kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. „Wir analysieren die aktuelle Situation immer sorgfältig und ergreifen dann die entsprechenden Maßnahmen“, so Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Dabei geht es immer sowohl um den Schutz der Bürger und der Mitarbeiter als auch um die Sicherstellung des laufenden Betriebes und Dienstleistungsangebotes.