Städtische Nachricht

Regierungspräsidium bestätigt Sicherheitskonzept


Grünes Licht


Die OB-Wahl in Rheinfelden am kommenden Sonntag kann stattfinden. Zu
diesem Ergebnis ist das Regierungspräsidium Freiburg (RP) nach einer
umfangreichen Prüfung des von der Stadt Rheinfelden vorgelegten Sicherheitskonzepts gekommen. Ziel der geplanten Maßnahmen ist der
bestmögliche Infektionsschutz der Wählerinnen und Wähler, der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie der Beschäftigten der Stadt. Wie das RP mitteilte, erfolgte die Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landratsamts Lörrach.

Umfangreiche Maßnahmen


Das RP weist darauf hin, dass die Durchführung der Wahl unter strikter
Anwendung aller Schutzvorkehrungen in der Verantwortung der Stadt liege. Aufgrund der intensiven und guten Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der Wahl in den vergangenen Wochen vertraue das RP darauf, dass die demokratischen Grundsätze der Wahl auch in Corona-Zeiten eingehalten werden können. Das RP wies weiter darauf hin, dass die Wählerinnen und Wähler vorrangig von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen und den Gang zur Wahlurne möglichst vermeiden sollten.

Sicherheitskonzept


Das Sicherheitskonzept hatte das RP von der Stadt angefordert, nachdem der Gemeindewahlausschuss entschieden hatte, die OB-Wahl trotz der aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Krise durchzuführen. Ende März hatte das Innenministerium des Landes mitgeteilt, dass Bürgermeisterwahlen unter Geltung der Corona-Verordnung nicht grundsätzlich auszuschließen seien. Im Einzelfall sei unter vorrangiger Berücksichtigung des Infektionsschutzes zu prüfen, ob eine ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Wahl möglich sei.

Infektionsschutz


Um den Infektionsschutz aller Beteiligten der OB-Wahl in Rheinfelden zu
gewährleisten, stellte das RP in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt einen Kriterienkatalog auf, der dem nun vorliegenden Schutzkonzept zugrunde liegt. Demnach waren organisatorische Vorkehrungen zu treffen für die Auswahl und Schulung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die Gestaltung der Wahl im Wahllokal, die Stimmenauszählung sowie die Sitzung des Gemeindewahlausschusses.

Da es wahlrechtlich nicht zulässig ist, eine reine Briefwahl durchzuführen, stellte das RP zudem Anforderungen für die Einrichtung der  Urnenwahlräume auf, um die Sicherheitsabstände und die zulässige Anzahl der Personen im Raum durch Zugangskontrollen zu regeln. Die Stadt musste unter anderem sicherstellen, dass Schutzausüstung und
Desinfektionsmittel in ausreichender Menge vorhanden sind. Bei der bevor stehenden Wahl gilt die dringende Empfehlung, einen Mundschutz zu tragen. Generell muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Im Wahllokal werden die Zu- und Ausgänge sowie die Laufwege gekennzeichnet. Die Mitglieder der Wahlvorstände werden durch Trennscheiben geschützt. Zur Stimmabgabe werden Einmalstifte oder Einmal-Handschuhe zur Stimmabgabe bereitgestellt. Die Tische der Wahlkabinen werden nach jeder Nutzung mit Desinfektionsmittel gereinigt. Die Stadt werde die wesentlichen Teile des Sicherheitskonzeptes auf Ihrer Homepage veröffentlichen, so das RP abschließend.