Städtische Nachricht

Ausgeweitete Notbetreuung an KITAs und Schulen


Eine entsprechende Anmeldung ist ab sofort über die Homepage der Stadt www.rheinfelden.de/Notbetreuung möglich.

Antragsformulare


Nach Vorgabe des Landes werden ab dem 27. April an den Schulen auch Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen. Zudem wird die Notbetreuung für Eltern in präsenzpflichtigen Berufen, die am Arbeitsplatz unabkömmlich sind, geöffnet. Eine entsprechende Bedarfsanmeldung ist ab sofort über die Homepage der Stadt möglich.

Für Alleinerziehende, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind oder in Familien mit beiden Erziehungsberechtigten in diesen Berufen, gilt weiterhin die bisherige Online-Anmeldung. In diesen Fällen ist keine Bestätigung durch den Arbeitgeber notwendig.

Für den neu hinzugekommenen Personenkreis steht dort ein gesondertes Antragsformular zur Verfügung. Dieses enthält sowohl eine Erklärung, dass eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist sowie eine „Unabkömmlichkeitsbestätigung“, die durch den jeweiligen Arbeitgeber ausgefüllt werden muss.

Notbetreuung


„Auch wenn wir großes Verständnis für die Situation der Eltern haben und uns der Belastung, der die Eltern aktuell durch den Entfall der regulären Betreuung ausgesetzt sind, bewusst sind, kann es sich auch weiterhin aus Gründen des Infektionsschutzes nur um eine Notbetreuung handeln“, betont Bürgermeisterin Diana Stöcker.

Vergabekriterien


Die eingehenden Anträge werden von der Stadt geprüft und im Falle einer „übergroßen“ Nachfrage gelten die von der Landesregierung definierten Vergabekriterien. Demnach haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist, Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist sowie Kinder, die im Haushalt von Alleinerziehenden leben.

Antragsstellung


Die Eltern der Kinder und Schüler wurden im Laufe des Vormittags über entsprechende Elternbriefe über die neuen Modalitäten informiert. Da die Notbetreuung bereits am Montag, 27. April, starten soll, werden die Eltern gebeten, ihre Anträge bis spätestens Donnerstag, 23. April, zu stellen.