Städtische Nachricht

Bußgelder


Dazu zählen sowohl Verstöße gegen das Kontaktverbot im öffentlichen Raum als auch gegen die Einhaltung des Mindestabstands.

Strenge Kontrollen


„Leider gibt es immer noch Menschen, die sich nicht an die Vorgaben – Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern, nur zu zweit im Freien mit Ausnahme von Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben – halten“, erklärt der Leiter des Ordnungsamtes Dominic Rago. Besonders ärgerlich sei es, dass Personen, die bereits informiert und „verwarnt“ worden seien, erneut gegen die Regeln verstoßen.

Sowohl Polizei als auch der Ordnungsdienst werden daher in den kommenden Tagen die Einhaltung der Regeln streng überwachen und Verstöße entsprechend sanktionieren.

Bitte: Keine Ausflüge


Die Verwaltung möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Aufenthalt im Freien nur zu zweit erlaubt ist, mit Ausnahme von Eltern mit ihren Kindern. „Natürlich verlockt das Wetter zu einem Ausflug ins Grüne. Wir bitten aber alle Rheinfelder Bürger, auf große Ausflüge zu Ostern zu verzichten, damit es zu keinen Menschenansammlungen kommt“, appelliert der Ordnungsamtsleiter an die Bevölkerung.