Städtische Nachricht

Informationen zur Notfallbetreuung


angesichts des Coronavirus mit einer Notfallbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege und Schüler bis einschließlich Klasse 6.

Voraussetzung


Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere:
  • die Gesundheitsversorgung: (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten)
  • die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Polizei, hauptamtliche Kräfte bei Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
  • die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
  • die Lebensmittelbranche

Anmeldung


Für alle Eltern, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und die eine Notfallbetreuung benötigen, steht auf der städtischen Homepage ab sofort ein entsprechendes Anmeldeformular zur Verfügung. (www.rheinfelden.de/notfallbetreuung).
Die Stadtverwaltung überprüft die entsprechenden Angaben und setzt sich schnellstmöglich mit den Antragsstellern in Verbindung.

Schulen


Die Notfallbetreuung für die Schüler (deren Eltern die oben genannten Voraussetzungen erfüllen) an den Grundschulen in Rheinfelden (Baden) und den Ortsteilen sowie der Klassenstufen 5 und 6 der Schiller-Gemeinschaftsschule, der Gertrud-Luckner-Realschule und des Georg-Büchner-Gymnasiums erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schüler. Die Einteilung der Kinder obliegt der Schulleitung. Die bisher gebuchte städtische Nachmittagsbetreuung erstreckt sich ebenfalls nur auf die genannten Notfälle.

Kindertagesstätten


Die Stadt Rheinfelden (Baden) wird zusammen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen die Notfallbetreuung gewährleisten, die sich auf den Zeitraum der bisherigen Betreuungszeit der Kinder erstreckt. Die Einteilung der Kinder obliegt der Stadt Rheinfelden (Baden) in Absprache mit den kirchlichen und freien Trägern.

Weitere Informationen erfolgen in Kürze.