Städtische Nachricht

Großveranstaltungen in Rheinfelden: Entscheidung mit Augenmaß


die Durchführung von Großveranstaltungen ab 200 Personen im Hinblick auf eine mögliche Verbreitung des Coronavirus „kritisch zu hinterfragen“, hat das Amt für öffentliche Ordnung heute Vormittag alle ihm bekannten Veranstaltungen - sei es von privaten Organisatoren oder von städtischen Einrichtungen – überprüft.

Kriterien


Dabei stützt sich das Amt auf die von der Bundesregierung am 27. Februar 2020 veröffentlichten „Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“. Hierbei werden bei der Beurteilung der Veranstaltung verschiedene Faktoren berücksichtigt, die die Übertragung des Virus begünstigen. Dabei spielen unter anderem die Zusammensetzung der Teilnehmer, die Art der Veranstaltung sowie der Veranstaltungsort eine Rolle.

Fokus auf nächsten 2 Wochen


„Insgesamt haben wir 20 Veranstaltungen im Zeitraum von heute bis 31. März überprüft“, erklärt Dominic Rago, der Leiter des Ordnungsamtes. Dabei ist die Mehrzahl der Veranstaltungen von privater Hand, beispielsweisen von Vereinen, organisiert. „Mit vielen der Organisatoren haben wir persönlich gesprochen, um die Details abzuklären“, so Rago.
Gemeinsam mit der Verwaltungsspitze kommt das Amt für öffentliche Ordnung zu der Einschätzung, in einem ersten Schritt den Fokus auf Veranstaltungen in den kommenden zwei Wochen (bis zum 22. März) zu legen und alle weiteren Anlässe anhand der aktuellen Informationen laufend neu zu bewerten.

Freiluft und Indoor


Für Freiluftveranstaltungen wie beispielsweise die anstehenden Fasnachtsfeuer oder Fußballspiele sieht die Verwaltung keinen Grund zur Absage, da hier in der Regel weniger als 200 Teilnehmer erwartet werden.

Mit dem Organisator des Frühlingsfestes auf dem Festplatz wird das städtische Ordnungsamt Kontakt aufnehmen. Hier soll die Personenzahl, die sich gleichzeitig auf dem Gelände befindet, durch entsprechende Einlasskontrollen auf 200 beschränkt sowie bestimmte Hygienevorschriften umgesetzt werden.

Die Organisatoren aller Indoor-Veranstaltungen sind aufgerufen, die Veranstaltung nach Möglichkeit zu verschieben oder die Teilnehmerzahl auf maximal 200 Personen zu beschränken.

Einige Organisatoren haben auch bereits schon von sich aus reagiert und ihre Veranstaltungen abgesagt, darunter beispielsweise auch der Stadtsportausschuss mit der Sportlerehrung.

Augenmaß


„Wir denken, dass wir mit dieser detaillierten Beurteilung der verschiedenen Veranstaltungen der heutigen Lage – einerseits die Verbreitung des Virus zu bremsen, andererseits Augenmaß zu halten – gerecht werden“, erklärt der Leiter des Ordnungsamtes. Nach wie vor steht das Bereitschaftsteam des Amtes für öffentliche Ordnung im engen Austausch mit dem Landratsamt Lörrach und beurteilt die Situation anhand aktueller Informationen immer wieder neu.