Hinweisschilder sind angebracht
04.03.2020
So ist es im Salmegg-Park und in der Salmegg-Tiefgarage ab sofort verboten, auf allen öffentlich zugänglichen Flächen alkoholische Getränke zu konsumieren und mitzuführen. Das Verbot gilt in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag, jeweils von 18 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, sowie in der Nacht vor und an gesetzlichen Feiertagen.
Verstöße gegen diese Polizeiverordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden.