Städtische Nachricht

Gemeinderat berät über Weiterentwicklung Bürgerheim


Erneuter Anlauf


Bereits seit längerer Zeit suchen Bürgerheim, Stadtverwaltung und Gremien nach dem besten Weg, die Vorgaben der Landesheimbauverordnung – wie beispielsweise den Anspruch auf Einzelzimmer und die Unterbringung in Wohngruppen – umzusetzen. Die eingehende Überprüfung der vom Bürgerheimausschuss und Gemeinderat favorisierten Lösung hat ergeben, dass die von der Heimaufsicht geforderte separate Erschließung der Wohngruppen nicht möglich ist, und dass bei dieser Variante der Flächenverbrauch mit 74 Quadratmetern Nettogrundfläche pro Bewohner (nach der Baumaßnahme) sehr hoch ist.

Neubau vs. Umbau


Von der Gesamtinvestition in Höhe von 13,6 Millionen Euro sind lediglich 7,3 Millionen Euro über den Investitionskostensatz refinanzierbar, da nur Neubaukosten „angerechnet“ werden. Das bedeutet, dass bei der bislang favorisierten Variante - bei der allein die Ertüchtigung des Bauteils E inklusive Verwaltung und Küche 5,6 Millionen kosten würde - die verbleibenden 6,3 Millionen Euro vom Bürgerheim erwirtschaftet werden müssten oder die Stadt einspringen müsste. „Beides ist wirtschaftlich, nach Aussage von Oberbürgermeister Klaus Eberhardt, nicht darstellbar.

Neu: Variante 3


Im Gemeinderat wird die Projektsteuerung pro4 ingenieure deshalb eine neue Variante vorstellen. Die sogenannte Lösungsvariante 3 sieht für das Bauteil A einen Ersatzneubau mit 90 Bewohnerplätzen (6 Wohngruppen à 15 Plätzen) vor. Bauteil B wird am südlichen Ende um neun Bewohnerplätze aufgestockt, so dass sich insgesamt neun Wohngruppen mit jeweils 15 Plätzen ergeben. Die bestehende Caféteria bleibt erhalten und wird mit der neuen Erschließung verbunden und durch einen Zugang zum Park aufgewertet. Neu ist, dass der zukünftige Haupteingang an der Müßmattstraße liegen soll. Die für diese Variante kalkulierten Kosten liegen bei 15,8 Millionen Euro. Durch den hohen Anteil von Neubaumaßnahmen sind davon 92 Prozent – 14,5 Millionen Euro – über den Investitionskostensatz refinanzierbar.

Zukunftsfähiges Bürgerheim


Irene Sorg, die Betriebs- und Hausleiterin des Bürgerheims, ist mit dieser Variante sehr zufrieden. Sorgen wegen des wegfallenden Speisesaals zerstreut sie. „Wir werden unsere größeren Veranstaltungen in der aufgewerteten Caféteria durchführen.“ Ansonsten sieht das Pflegekonzept schwerpunktmäßig eine Versorgung in den jeweiligen Wohngruppen vor, die auch entsprechend ausgestattet werden.

Nach den Worten von Oberbürgermeister Klaus Eberhardt und dem Verantwortlichen für das Finanzwesen des Bürgerheims, Thorsten Braatz, ist die Variante 3, über die der Gemeinderat beraten wird, aus wirtschaftlicher Sicht „alternativlos“. „Der geringere Flächenverbrauch – 63 Quadratmeter pro Bewohner – wirkt sich auch in den Folgejahren positiv auf die Unterhaltskosten aus“, so der Finanzexperte. Darüber hinaus biete eine Neubaumaßnahme eine höhere Kostensicherheit als ein Umbau.

Kurzzeitpflege


Angeregt durch Gespräche mit der Heimaufsicht, wird sich der Gemeinderat darüber hinaus mit der Frage auseinandersetzen, ob der geplante Neubau noch um ein Stockwerk aufgestockt werden soll, um dort dauerhaft 15 Kurzzeitpflegeplätze anzubieten. Ein Angebot, das im Landkreis Lörrach dringend gesucht wird. Die zusätzlichen Investitionskosten in Höhe von 2,4 Millionen Euro sind zu 100 Prozent über den Pflegesatz refinanzierbar.

Ausführliche Informationen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung >>>

Eckpunkte der Landesheimbauverordnung
 
Die Landesheimbauverordnung wurde mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft gesetzt. Mit ihr werden vor allem bauliche Standards für Pflegeheime festgelegt, die sich an den Zielen der Erhaltung von Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner orientieren. Hierzu gehört auch die Vorgabe, dass allen Bewohnerinnen und Bewohnern künftig Einzelzimmer zur Verfügung stehen.

Für neu gebaute Heime gelten die Vorgaben unmittelbar. Für Einrichtungen, die bereits bei Inkrafttreten der Verordnung in Betrieb waren, sieht die Verordnung eine zehnjährige Übergangsfrist vor. Diese lief zum 31. August 2019 ab. Aber auch nach dem 31. August 2019 können bestehende Einrichtungen noch in den Genuss von verlängerten Übergangsfristen kommen.
 
Übergangsfrist für Bürgerheim Rheinfelden läuft bis: 31.12.2024