Polizeiverordnung
Hauptausschuss 10. Februar 2020
18.02.2020
Dabei orientiert sich die Verwaltung an entsprechenden Mustersatzungen vom Gemeindetag Baden-Württemberg. Neben einigen redaktionellen Änderungen, enthält der Vorschlag, den der Gemeinderat am 27. Februar abschließend beraten wird, auch „neue Punkte“.
Lärm durch Fahrzeuge
Neu regelt beispielsweise der Paragraf acht den „Lärm durch Fahrzeuge“. Danach ist es in bewohnten Gebieten auch außerhalb von öffentlichen Straßen und Gehwegen unter anderem verboten, Kraftfahrzeuge unnötig laufen zu lassen, Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut zu schließen und Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten und Innenhöfen von Wohnhäusern zu starten.
Tiere
Paragraf zwölf „Gefahren durch Tiere“ regelt neu, dass im Innenbereich Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen sind. „Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen", so die Verordnung. In Grün- und Erholungsanlagen müssen Hunde angeleint sein und auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Die Pflicht die Notdurft ordnungsgemäß zu beseitigen gilt nun neu auch für Pferdehalter. Ebenso neu wurde ein Paragraf zur Bienenhaltung aufgenommen (Paragraf 14). Dieser legt fest, dass Bienenstände nur so aufgestellt werden dürfen, dass Wegebenutzer und Anlieger nicht gefährdet werden.
Zelte und Wohnwagen
War bislang schon das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen außerhalb baurechtlich genehmigter Campingplätze ohne die erforderlichen sanitären Einrichtungen verboten, ist es nun auch untersagt, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen Behausungen mit Planen, Kartonagen, Decken und Matratzen herzurichten.
Werbematerial
Auch Paragraf 18 „Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften und Bemalen“ wurde um einen Punkt erweitert. Demnach muss, wer Werbematerial wie Zeitschriften, Flugblätter und kostenlose Wochenblätter verteilt, darauf achten, dass damit zusammenhängende Verunreinigungen unverzüglich beseitigt werden.
Einige der Änderungen basieren auf Erfahrungswerten, wie Ordnungsamtsleiter Dominic Rago den Mitgliedern des Hauptausschusses erläuterte. Diese befürworteten die Neufassung einstimmig, mahnten gleichzeitig aber auch eine Kontrolle durch den Ordnungsdienst, der im Frühjahr seine Tätigkeit aufnehmen wird, an.
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