Alkoholverbot rund um das Haus Salmegg
Hauptausschuss 10. Februar 2020
18.02.2020
Abendstunden am Wochenende
Das Alkoholverbot gilt in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag jeweils von 18 bis 6 Uhr sowie in der Nacht „auf“ einen gesetzlichen Feiertag und am Feiertag selbst. Entsprechende Schilder werden mit Inkrafttreten der Verordnung – Ende Februar - auf das Verbot hinweisen.
Salmegg-Park/Parkgarage
Der Bereich, in dem das Verbot gilt, ist klar definiert: Betroffen sind der Salmegg-Park und die Parkgarage Salmegg. Damit reagiert die Stadt auf die zahlreichen Beschwerden der Anwohner aus der Rheinbrückstraße über nächtliche Ruhestörungen in Verbindung mit Alkohol seien es Lärm oder Raserei. „Allein im vergangenen Jahr gab es im Bereich des Hauses Salmegg mehr als 100 Verstöße und alkoholbedingte Straftaten", erläuterte der Leiter des Ordnungsamtes, Dominic Rago. Er betonte, dass für Anlässe wie zum Beispiel ein Apéro nach der standesamtlichen Trauung selbstverständlich Ausnahmegenehmigungen möglich seien.
Kontrolle durch Ordnungsdienst
Die Mitglieder des Hauptausschusses begrüßten die Initiative und lobten das Ordnungsamt für die getroffenen Vorkehrungen im Straßenbereich, die das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit erschweren und die bereits ihre Wirkung zeigen. Mit der Satzung haben die Polizeibehörde und der Ordnungsdienst, der im Frühjahr seine Tätigkeit aufnehmen wird, eine Grundlage, um Verstöße entsprechend zu ahnden. Die Satzung gilt zunächst für ein Jahr, in dieser Zeit werden Erfahrungswerte gesammelt.
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