Städtische Nachricht

Förderung sozialer Projekte


zu einer Informationsveranstaltung über eine mögliche Förderung sozialer Projekte im Rahmen des Quartiersfonds der Sozialen Stadt in den Sitzungssaal des Alten Rathauses, Friedrichstraße 6, ein.

Antragsende: 6. März


Interessierte Projektträger können bis zum 6. März bei der Koordinierungsstelle einen Projektantrag bis maximal 1.000 Euro Förderung stellen. Die eingereichten Projekte müssen einen Bezug zur Kernstadt oder zu angrenzenden Gebieten haben. Auch Projekte in den Ortsteilen mit Bezug auf Angebote für das Gemeinwesen sind förderungsfähig.

Neue Handlungsfelder


Neu definiert wurden die Handlungsfelder, auf die sich die Projekte beziehen müssen. Diese lauten nun: „Bürgerbeteiligung / Ehrenamt / Teilhabe / Vernetzung“, „Aufenthaltsqualität / Stadtteilkultur / Generationen“, „Freizeit / Spiel / Ökologie / Umwelt / Bildung“, „Förderung Integration / Inklusion / Gender“ sowie „Gesundheit / Öffentlichkeitsarbeit“.

Einen Antrag auf Projektförderung können juristische Personen, Vereine und Gesellschaften sowie Privatpersonen und Initiativen stellen. Nähere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular stehen auf der städtischen Homepage unter /quartiersfonds zur Verfügung.

Entscheidung Ende März


Angestrebter Projektstart ist der erste April, die Projektlaufzeit wird auf den 15. Dezember befristet.  Über die eingegangenen Anträge wird der Begleitausschuss der Sozialen Stadt in seiner Sitzung Ende März in einem Rankingverfahren entscheiden.
 
Die finanziellen Mittel zur Umsetzung der dann gewählten Aktionen werden von der Stadt Rheinfelden (Baden) und dem Land Baden-Württemberg bereitgestellt.