Städtische Nachricht

Nutzung von Sozialen Netzwerken


Die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die für den städtischen Facebook-Kanal verantwortlich zeichnet, erklärt dazu:

Bereits bei der Einführung des städtischen Facebook-Accounts hat die Stadtverwaltung Rheinfelden die aus dem EuGH-Urteil vom 5. Juni 2018 resultierende Datenschutz-Problematik (Stichwort: Gemeinsame Verantwortung für Datenverarbeitung auf Fanpages) überprüft und alle von ihrer Seite aus möglichen Schritte zur Wahrung des Datenschutzes – in Absprache mit dem städtischen Datenschutzbeauftragten – unternommen: So wurden etwa, basierend auf der „Neuen Richtlinie des LfDI zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen“ aus dem Jahr 2017, in einem Nutzungskonzept Zweck, Art und Umfang der vorgesehenen Nutzung sozialer Medien festgelegt. Es erfolgte die Bereitstellung alternativer Informations- und Kommunikationswege (Facebook-Newsfeed auf der Homepage), es wurde eine eigene Datenschutzerklärung für die Sozialen Medien sowie eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt, die Auftritte in den sozialen Medien werden regelmäßig betreut und sind zudem mit einem ausführlichen Impressum ausgestattet.  

Nach wie vor sieht die Stadtverwaltung in der Nutzung Sozialer Netzwerke wie Facebook eine gute Möglichkeit, Bürger zeitnah über wichtige aktuelle Ereignisse zu informieren und bei akuten Gefahren schnell zu warnen.

Deshalb wird die Stadtverwaltung Rheinfelden nun erst einmal die Erkenntnisse des Bundesdatenschutzbeauftragten und des Bundesjustizministeriums, die aktuell ihre eigenen Aktivitäten in den sozialen Medien überprüfen, abwarten. Die Stadtverwaltung wird die aktuellen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und nach Bekanntgabe rechtsgültiger Ergebnisse entsprechend handeln.