Städtische Nachricht

Stellplatzsatzung für Warmbach
Gemeinderat 23. Januar 2020


Verkehrssicherheit


Ziel ist es, den durch neue Wohnanlagen hinzukommenden ruhenden Verkehr außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen unterzubringen, um die Sicherheit - unter anderem auch das Durchkommen der Versorgungs- und Rettungsdienste - zu gewährleisten.

Belege


Genau letzteres hätte Alexander Strehmel, der für die Fraktion der Grünen das Wort ergriff, gerne anhand von Zahlen belegt. Seiner Meinung nach fehlten in der Beschlussvorlage der Verwaltung die „Beweise“ dafür, dass man in Warmbach von verkehrsgefährdenden Zuständen sprechen müsse oder dass der Parkbedarf nicht abgedeckt werden könne. Diese beiden Vorrausetzungen nennt das Baugesetzbuch für eine Erhöhung des gesetzlich vorgeschriebenen Stellplatzschlüssels.

Politischer Wunsch


Oberbürgermeister Klaus Eberhardt machte in der Beratung deutlich, dass die Verwaltung mit den Stellplatzsatzungen einem ausdrücklichen Wunsch des Gemeinderates nachkomme. Er könne die unterschiedlichen Sichtweisen durchaus verstehen.

Mehrheitsvotum


Die Stadtverwaltung schlägt wie in den anderen Ortsteilen folgende Staffelung vor: 1 Stellplatz für Wohnungen bis 50 Quadratmeter, 1,5 Stellplätze für Wohnungen bis 80 Quadratmeter und darüber 2 Stellplätze.

Alle Stadträte mit Ausnahme der Fraktion der Grünen befürworteten den vorgestellten Satzungsentwurf, der nun in die Offenlage geht.
 
 
Hintergrundinformationen:
Die Anzahl zugelassener Personenkraftwagen beträgt landesweit 5.735.916 im Jahr 2000 gegenüber 6.521.643 im Jahr 2018. Für das Gebiet der Stadt Rheinfelden (Baden) sind es im Jahr 2018 591PKW je 1000 Einwohner, was knapp unter dem Landesschnitt von 593 PKW je 1000 Einwohner liegt. (Zahlen aus dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg 2019)