Städtische Nachricht

Alkoholtestkäufe


An vier der sieben überprüften Verkaufsstellen wurde der Jungendschutz – trotz Hinweise durch das Kassensystem – nicht beachtet.

Ergebnis nicht zufriedenstellend


Ende November führten das Polizeirevier Rheinfelden sowie das Ordnungsamt der Stadt in Zusammenarbeit mit der "Villa Schöpflin" Alkoholtestkäufe durch. Im Fokus standen branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel. Insgesamt wurden sieben Supermärkte im Stadtgebiet in Rheinfelden sowie im Ortsteil Herten „getestet“.

In vier Fällen erfolgte keine oder keine ausreichende Kontrolle der Ausweispapiere durch die Verkäufer, obwohl ein entsprechender Hinweis durch das Kassensystem erfolgte. „Mit dieser Bilanz können wir nicht zufrieden sein“, betont der Leiter des Ordnungsamtes Dominic Rago. Erklärtes Ziel aller Beteiligten ist langfristig eine „Null-Verkaufsquote“.

Die jeweiligen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden von der Polizei angezeigt. „Wir hoffen, dass die mit einer Anzeige verbundenen Maßnahmen wie Bußgeld und Pflichtschulung ihre Wirkung tun“, so Rago.

Regelmäßige Kontrollen


Seit 2016 werden zwei Mal im Jahr Alkoholtestkäufe durchgeführt. Dabei gehen Testkäufer im Alter zwischen 16 und 18 Jahren in ausgewählte Geschäfte und verlangen Alkohol. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden entsprechend angezeigt und das Verkaufspersonal muss sich entsprechend schulen lassen.