Städtische Nachricht

Vergnügungsstättenkonzept
Bau- und Umweltausschuss 3.12.2019


Aktuell existieren in Rheinfelden zwölf klassische Vergnügungsstätten: sechs Wettbüros und neun Spielhallenkonzessionen an sechs Standorten. Dabei konzentrieren sich die Einrichtungen auf die Friedrichstraße und das Industriegebiet Herten-West.

Steuerungsmöglichkeiten


Um zukünftige Ansiedlungen steuern zu können, kann die Stadt zwar grundsätzlich entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen treffen und so beispielsweise Vergnügungsstätten ausschließen, allerdings nur auf Grundlage von besonderen städtebaulichen Gründen. Hierzu zählen unter anderem die Gefahr eines Attraktivitätsverlustes für ein Gebiet durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, die Verdrängung anderer Nutzungen oder negative Auswirkungen auf den Charakter eines Gebietes.

Eignungsgebiete


Basierend auf diesen rechtlichen Voraussetzungen sowie einer umfassenden Ist- und Strukturanalyse schlägt das Konzept fünf zukünftige Eignungsgebiete in Rheinfelden vor. Dazu gehören die Gewerbegebiete Nollinger Kreuz und Grendelmatt II sowie die Industriegebiete Herten West und Hertener Loch. Ein kompletter Ausschluss von Vergüngungsstätten in der Innenstadt ist rechtlich nicht möglich. Daher schlägt hier das Konzept eine geschossbezogene Beschränkung vor. Vergnüngsstätten sollen im Innenstadtbereich nur in den Unter- und Obergeschossen zugelassen werden.

Gutes Werkzeug


Oberbürgermeister Klaus Eberhardt sieht in dem Konzept eine gute Grundlage und bei einer entsprechenden konsequenten Berücksichtigung in den Bauleitplanverfahren auch eine gute Steuerungsmöglichkeit für zukünftige Ansiedlungen. Die zahlreichen Fragen der Ausschussmitglieder zu Abstandsradien, Definition sensibler Bereiche, Obergrenzen etc zeigten, dass das Thema bewegt. Sollte der Gemeinderat der einstimmigen Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses folgen, erfolgt eine Offenlage des Konzeptes.


Nachtrag aus dem Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschloss am 12. Dezember einstimmig die Durchführung einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. In ihren Redebeiträge machten daher auch alle Fraktionen darauf aufmerksam, dass man am Anfang des Verfahres stünde und nun alle Bürger die Möglichkeit hätten, sich einzubringen.

Oberbürgermeister Klaus Eberhardt erinnerte in der Sitzung noch einmal daran, dass ein grundsätzliches Verbot von Vergnüngsstätten rechtlich nicht zulässig ist.