Städtische Nachricht

Rauch ist schlimmer als Feuer
Fluchtwege sind von Brandlasten frei zu halten


Matthias Hallekamp und Gerhard Salg Beide Bereiche spielen natürlich zusammen, daher haben Matthias Hallekamp, Leiter der Baurechtsabteilung, und Gerhard Salg, Feuerwehrkommandant in Rheinfelden (Baden), zusammen zu einem Pressetermin geladen. Bei dieser Gelegenheit möchten sich die beiden städtischen Mitarbeiter an die Öffentlichkeit wenden, um auf Gefahren aufmerksam zu machen, die von vielen Bürgern nur nachlässig betrachtet werden.

Wenn abgestellte Gegenstände im Treppenhaus brennen, wie hier eine Tasche mit Kleidern in der Müßmattstraße, dann ist der erste Fluchtweg aufgrund der Rauchentwicklung nicht mehr passierbar. „Anlass an die Öffentlichkeit zu gehen, war ein Treppenhausbrand in der Müßmattstraße“, so Matthias Hallekamp. „Dort abgestellte Gegenstände wurden von einem Kind angezündet und der Fluchtweg war dadurch nicht mehr begehbar.“ Treppenhäuser sind im Allgemeinen die ersten Fluchtwege für die Bewohner, aber zugleich auch die Angriffswege für die Feuerwehr. Wenn im Treppenhaus abgestellte Gegenstände brennen, wird durch die Rauchentwicklung eine Nutzung als Fluchtweg praktisch unmöglich. Ein zweiter Fluchtweg ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, aber das kann auch ein Fenster sein, durch das ein Feuerwehrmann in voller Montur kaum noch passt.

Rheinfelder Feuerwehrzentrale Schuhschränke, Kinderwägen, Rollatoren sowie alle anderen brennbaren Gegenstände haben daher auf den Fluchtwegen nichts zu suchen. Allein die Plastikteile eines Rollators reichen dazu aus, ein ganzes Treppenhaus mit toxischen Brandrauch zu füllen, der schon nach zwei, drei Atemzügen für einen Flüchtenden tödlich sein kann. „Rauch ist schlimmer als Feuer. Es gibt mehr Rauchtote als Brandtote“, so Matthias Hallekamp. „Die Landesbauordnung schreibt vor, dass ein Treppenhaus von Brandlasten frei zu halten ist.“

Gerhard Salg erklärt in diesem Zusammenhang auch die Wichtigkeit von Rauchmeldern. Schlafende Personen wachen durch in die Wohnung eindringenden Brandrauch nicht auf, sondern schlafen einfach weiter. Der Alarmton eines Rauchmelders kann hier Leben retten. Weiterhin weist Gerhard Salg daraufhin, dass auch Tiefgaragen nicht als Lagerräume benutzt werden dürfen, da im Falle eines Brandes dort abgestellte Papiersammeltonnen, Winterreifen, Benzinkanister etc. die Situation deutlich verschlimmern. „Lagerräume müssen laut Gesetz von Tiefgaragen getrennt sein“, so Matthias Hallekamp.

„Treppen, Treppenräume, Ein- und Ausgänge und Flure gelten als Flucht- und Rettungswege und müssen deshalb jederzeit gut begehbar und verkehrssicher sein“, so Gerhard Salg. „Sie sind als Fluchtweg für die Bewohner sowie im Brandfall für die Personenrettung und den Löschangriff der Feuerwehr von besonderer Bedeutung und dürfen daher nicht eingeengt werden. Das Einbringen von Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen ist nicht gestattet.“

Ebenso dürfen natürlich auch als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnete Einfahrten oder entsprechend gekennzeichnete Stellflächen nicht versperrt werden. Von der schnellen und problemlosen Anfahrt der Feuerwehr an den Einsatzort hängen Menschenleben ab. Die Feuerwehr braucht mindestens 3,50 Meter Platz, damit die Fahrzeuge abgestellt und zugänglich sind. „Da machen wir auch bei Veranstaltungen keine Kompromisse mehr“, so Gerhard Salg. „Wir testen das auch und probieren, ob wir mit unseren Fahrzeugen durchkommen, und wenn das nicht geht, dann muss da was verändert werden.

Die Feuerwehr Rheinfelden mit ihren zehn Abteilungen leistet im Jahr durchschnittlich 160 Einsätze, ungefähr ein Drittel davon sind Brände. Im Jahr 2012 gab es bislang 68 Einsätze, davon waren 21 Brände. Glücklicherweise gehört zur Arbeit der Feuerwehr auch weniger Gefährliches, so hat die Rheinfelder Feuerwehr zusammen mit dem Amt für Familie, Jugend, Senioren und Soziales vor zwei Jahren alle Kindertagesstätten mit Rauchmeldern ausgestattet und die Leiterinnen im richtigen Brandverhalten geschult.