Städtische Nachricht

Neue Sportförderrichtlinien treten rückwirkend in Kraft


AG Sportförderung


Die erneute Beratung war nötig geworden, da noch weitere Anregungen und Wünsche der AG Sportförderung (Vereine, Stadtsportausschuss, Vertreter der Fraktionen, Stadtverwaltung) eingearbeitet worden waren. Nach wie vor liegt der Schwerpunkt der Änderungen nicht nur auf einer Anpassung der Förderzuschüsse an zeitgemäße Beträge, sondern vor allem auf der Förderung der Jugendarbeit sowie des Unterhalts und des Baus von Sportstätten.

Fokus: Jugendarbeit


Im Vergleich zur ersten Fassung wurde der Aspekt der Förderung der Jugendarbeit noch „verstärkt“. Diese soll zukünftig davon abhängig sein, dass zwischen dem Landkreis Lörrach als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem antragstellenden Verein eine Vereinbarung im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes geschlossen wird. Der Jugendanteil (an der Gesamtheit der aktiven Mitglieder) spielt darüber hinaus auch bei der Höhe des Baukostenzuschusses eine Rolle. Je nach Höhe kann dieser zwischen 20 bis 30 Prozent der zuschussfähigen Kosten betragen. Der Zuschuss für den Gebäudeunterhalt wurde auf Wunsch der AG Sportförderung auf alle Vereine ohne ausreichende Finanzierungsbasis ausgeweitet und ist auf maximal 1.500 Euro pro Jahr gedeckelt.

Planungssicherheit für Vereine


Die zahlreichen Wortmeldungen der Gemeinderäte zeigten, wie wichtig das Thema der Sportförderung allen Fraktionen ist. Dieter Wild als Vorsitzender des Stadtsportausschusses machte deutlich, dass so vielfältig wie die Vereinslandschaft auch die Interessenslage der Vereine sei. „Ich denke aber, dass die neuen Förderrichtlinien gut auf die aktuellen Gegebenheiten eingehen und den Vereinen Planungssicherheit geben“, so Wild. Er appellierte an die Stadt, dass die Verknüpfung mit dem Jugendschutz keine Floskel bleiben dürfe, sondern von der Stadt aktiv bei einer Antragsstellung überprüft werden müsse.

Gültig ab 1. Januar


Damit die Vereine aufgrund der verspäteten Verabschiedung der neuen Richtlinien kein Nachsehen beim Stellen von Förderanträgen haben, stellte die CDU Fraktion den Antrag, dass die Richtlinien rückwirkend zum 1.Januar 2019 in Kraft treten. Da die entsprechenden Mittel im Haushalt eingestellt sind, begrüßte die Verwaltung diesen Vorschlag.

Sparsamer Umgang mit Energie


Die Grünen plädierten vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit Energie dafür, bei der Betriebsbeleuchtung an der alten Regelung, die eine Deckelung vorsieht, festzuhalten. Da aber, laut Aussage des Hauptamtsleiters Hanspeter Schuler, die neue pauschale Vergütung auf diesen Werten basiere und die Abrechnung erleichtern soll, zogen die Grünen einen entsprechenden Antrag zurück. So dass die Neufassung der Sportförderrichtlinien einstimmig beschlossen wurde.

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