Städtische Nachricht

Neues Baugebiet in Nordschwaben


Mit der Erschließung dieses Wohngebietes am westlichen Rand des Siedlungsgebietes in Nordschwaben soll dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. „Wir möchten ansässigen Bürgern die Möglichkeit geben, in Nordschwaben zu bauen und so eine Abwanderung verhindern“, betonte Ortsvorsteherin Rita Rübsam in der Sitzung.

§ 13b - Stein des Anstoßes


Für dieses Ansinnen zeigten alle Fraktionen – auch die Grünen – Verständnis. Wie Heiner Lohmann ausführlich darlegte, kritisierte seine Fraktion nicht das Vorhaben als solches, sondern die Aufstellung des Bebauungsplanes auf Grundlage des § 13b des Baugesetzbuches. Dieser erlaubt eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen von weniger als 10.000 Quadratmetern mit Verzicht auf einen Umweltbericht. Und genau dieser Verzicht stört die Grünen.

Gesetzliche Grundlage


Oberbürgermeister Klaus Eberhardt zeigte in der Sitzung Verständnis für die Position der Grünen, machte aber zugleich deutlich, dass die Stadt nur geltendes Recht anwende. „Dieser Paragraph wurde den Kommunen vom Gesetzgeber genau für die Entwicklung von kleinen Wohngebieten wie hier in Nordschwaben an die Hand gegeben“, so Eberhardt.