Städtische Nachricht

Stellplatzsatzungen erhitzen die Gemüter

Gemeinderat 16.5.2019

Mit den entsprechenden Stellplatzsatzungen, die mehr Stellplätze als die Landesbauordnung vorsehen, setzte sich der Gemeinderat auseinander.

Kritische Verkehrssituationen


„Durch das Zuparken des öffentlichen Straßenraums entstehen oft kritische Verkehrssituationen, etwa wenn die Durchfahrt für die Rettungsdienste blockiert wird,“ so die Stimmen aus Nollingen und Minseln. Darüber hinaus leide auch das Ortsbild.

Landesbauordnung von Realität überholt


Die Vorgaben der Landesbauordnung, wonach pro Wohnung mindestens ein Stellplatz auszuweisen ist auf privatem Gelände, stimmen mit den realen Verhältnissen leider nicht mehr überein. Viele Familien haben zwei und mehr Autos.

Blick in die Zukunft


Kontrovers diskutiert wurde im Gemeinderat die langfristige Entwicklung der Fahrzeugdichte. Heiner Lohmann von den Grünen zitierte die Shell-Studie, die einen Rückgang prognostiziere. Dieser Auffassung wollte sich aber die Mehrheit der Räte nicht anschließen.

Mehrheitliches Votum


Oberbürgermeister Klaus Eberhardt, der sich immer für eine differenzierte Betrachtung dieser Frage stark gemacht hatte, machte in der Sitzung darauf aufmerksam, dass die Satzungen für Nollingen und Minseln auf Anträge der Ausschüsse zurückgingen und nicht auf Initiative der Verwaltung. Die Satzungen wurden mehrheitlich verabschiedet.
 
 
 
Stellplatzsatzung Für Minseln und Nollingen
In Minseln gilt die Satzung für den gesamten im Zusammenhang bebauten Ortsteil, einige Teilbereiche sind ausgenommen.

In Nollingen handelt es sich um Grundstücke im geplanten Innenbereich mehrerer rechtskräftiger Bebauungspläne und um Grundstücke im nicht überplanten Innenbereich.

Danach erhöht sich in beiden Gebieten die Stellplatzzahl in Zukunft wie folgt: Für bis zu 50 Quadratmeter Wohnfläche ein Stellplatz, bis 80 Quadratmeter 1,5 und für Wohnungen über 80 Quadratmeter auf zwei. Bei Umbauten und Nutzungsänderungen sind unter bestimmten Umständen Abweichungen möglich. Die Satzungen gelten nicht rückwirkend.

Die Landesbauordnung fordert einen Stellplatz je Wohnung.