Städtische Nachricht

Masterplan Siedlung im Gemeinderat

Gemeinderat 16.5.2019

Masterplan als Diskussionsgrundlage


Anlass für die Planungen, ist die zunehmen Zahl an Bauvoranfragen aus diesem Gebiet, die in der Baurechtsabteilung eingehen. Da es für das Wohngebiet aus den 1930er Jahren keinen Bebauungsplan gibt, müssten diese Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch entschieden werden. Um die Entwicklung besser steuern zu können, will die Stadt für das Gebiet einen Bebauungsplan aufstellen. Der Masterplan stellt hierzu erste Grundüberlegungen auf.

Moderate Nachverdichtung


Auf Grundlage der bestehenden Strukturen unterteilt der Masterplan die Siedlung in vier Quartiere. In jedem Quartier ist eine gewisse Entwicklung möglich. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung der Bestandsbebauung, beispielsweise durch Aufstockung oder Anbauten.  Unangetastet sollen die Innenbereiche sowie die Freiflächen zwischen Straße und Hauptgebäude bleiben. Ziel ist, eine maßvolle Nachverdichtung zu erlauben, ohne den Charakter der Siedlung zu gefährden. Charakteristische Grundzüge der Siedlung sind für den Freiburger Architekten die homogene, kleinmaßstäbliche Bebauung sowie der große Anteil an Freiflächen.

Rat begrüßt Zielsetzung


Dieser Zielsetzung konnten alle Räte folgen. Die Einbindung der Quartiersbewohner im Rahmen einer entsprechenden Bürgerinformation wurde von allen Seiten begrüßt. Über eine eventuelle Veränderungssperre müsse man danach nachdenken, so die Ratsrunde.

Hinweis: Die Siedlung umfass ein Gebiet von 27,5 Hektar, ist keilförmig zugeschnitten und wird von der Römer- und Müßmattstraße, der Josefstraße und dem Schwarzen Weg begrenzt.